Geiz ist nicht geil ! Auch Saturn muss Energieverbrauch von "weißer Ware" korrekt kennzeichnen
Berlin (ots)
Das Landgericht Berlin gibt der Deutschen Umwelthilfe auch im Rechtsstreit gegen eine Filiale der Elektrogerätekette Saturn Recht - Im März war bereits eine Verkaufsstelle der Metro-Tochter Media Markt wegen Verstößen gegen die korrekte Energieverbrauchskennzeichnung verurteilt worden
Berlin, 24. Mai 2006: Zwei Monate, nachdem das Landgericht Berlin bereits den Media Markt in Berlin-Neukölln wegen einer fehlerhaften Verbrauchskennzeichnung verurteilte, bescheinigte nun eine andere Kammer des Landgerichts einer Filiale der ebenfalls zum Metro-Konzern gehörenden Elektrogerätekette Saturn am Berliner Alexanderplatz rechtswidriges Verhalten bei der Energieverbrauchskennzeichnung von so genannter "Weißer Ware". Beide Schwesterunternehmen haben demnach gegen ihre Informationspflicht zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher verstoßen. Diesen Vorwurf der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) bestätigte das Landgericht Berlin (Az: 96 O 259/05) im Fall der Saturn-Filiale am gestrigen Dienstag (23. Mai). Mit dem Urteil wird nach einer zweiten Musterklage der DUH zunächst die betroffene Saturn-Verkaufsstelle in Berlin verpflichtet, ihre so genannte "Weiße Ware" (Kühlschränke, Gefriertruhen, Waschmaschinen, Backöfen etc.) korrekt, d.h. nicht verdeckt, sondern deutlich sichtbar entsprechend der Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung (EnVKV) auszuzeichnen. Über die verklagte Filiale hinaus entfaltet das gestern ergangene Urteil faktisch aber bundesweit Wirkung für die Kennzeichnungspraxis von Elektrohaushaltsgeräten.
"Das gestrige Urteil des Landgerichts Berlin bestätigt die Überzeugung der DUH, dass Geiz bei der Verbraucherinformation eben nicht geil ist und auch den Markt dominierende Konzerne Gesetze einhalten müssen ", kommentierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch das Urteil. "Wir hoffen, dass die neuerliche Gerichtsentscheidung nun endlich auch in der Metro-Zentrale zur Kenntnis genommen wird. Wir fordern die Elektroketten Media Markt und Saturn auf, zukünftig die vorgeschriebenen Informationen über den Energieverbrauch von Haushaltsgeräten korrekt anzugeben und auf den Verkauf von Stromfressern zu verzichten."
Rund ein Drittel des Stromverbrauchs in privaten Haushalten in Deutschland geht auf Kühlschrank, Backofen & Co zurück. Die Einsparpotenziale in diesem Gerätesektor sind nach übereinstimmender Meinung der Experten noch enorm. Die Verbraucher müssen aber über konkrete Einsparmöglichkeiten informiert werden, um sich entsprechend entscheiden zu können. Sie müssen wissen, dass nur ein auf Grund geringeren Energieverbrauchs sparsamer Kühlschrank auf Dauer tatsächlich günstig kühlt. Die Deutsche Umwelthilfe fordert angesichts kräftig gestiegener Energiepreise und der erkennbar immer dramatischeren Folgen der Klimaerwärmung schon seit langem die Abkehr von den heute dominierenden Werbestrategien und verlangt über die korrekte Umsetzung der Energieverbrauchskennzeichnung hinaus eine offensive Werbung für besonders effiziente Geräte.
"Das aggressive Preismarketing wird angesichts des sich zuspitzenden Treibhauseffekts von Monat zu Monat unverantwortlicher. Wir brauchen dringend die Wende hin zu einem Qualitätsmarketing, das im Zeichen des Klimawandels automatisch bei energieintelligenten Produkten landet", so Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht bei der DUH. Marktschreier, die den Verbrauchern ihre vermeintlich billigen Produkte unabhängig von Lebensdauer und Energieverbrauch unterjubeln, seien schon jetzt nur scheinbar modern. "Weil die Strompreise tendenziell weiter steigen, werden die Menschen schnell lernen zwischen Energiepreisen und Energiekosten zu unterscheiden. Wer heute etwas mehr für ein energieeffizientes Gerät ausgibt, schont das Weltklima und über die Jahre auch sein Portemonnaie", so Ziehm.
Bei Testbesuchen in Saturn- und Media Markt-Filialen hatten DUH-Mitarbeiter im Herbst 2005 festgestellt, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben der Energieeffizienzklassen und Energieverbrauchsdaten entweder ganz fehlten oder verdeckt waren. Die Elektromärkte verschafften sich so auch Wettbewerbsvorteile gegenüber Konkurrenten, die die gesetzlichen Pflichten korrekt einhielten. Als die betroffenen Filialen sich nach Abmahnungen der DUH weigerten, entsprechende Unterlassungserklärungen abzugeben, entschied sich die DUH, die auch anerkannter Verbraucherschutzverband ist, Anfang Dezember 2005 zum Gang vor das Landgericht. Saturn und Media Markt entschlossen sich zwar daraufhin erfreulicherweise, die gesetzlichen Vorschriften in ihren Filialen flächendeckend einzuhalten und änderten ihre Kennzeichnungspraxis im Sinne der DUH. Vor Gericht widersprachen sie gleichwohl weiterhin der DUH-Klage. Das Landgericht Berlin hat nun zum zweiten Mal entschieden, dass die ursprüngliche Kennzeichnungspraxis rechtswidrig war.
Für Rückfragen:
Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19, Mobil: 0160 5337376, E-Mail: ziehm@duh.de
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: Mobil.: 0171 3649170, Fax.: 030 258986-19, E-Mail: resch@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de
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