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Deutsche Umwelthilfe verklagt DaimlerChrysler-Tochter Smart

Berlin (ots)

12. Juni 2006: Die Böblinger
DaimlerChrysler-Tochter Smart hat die Erklärung zur Unterlassung 
ihrer wettbewerbswidrigen und die Kunden irreführenden Werbung für 
den Diesel-Smart bis zur gesetzten Frist am heutigen Montag 15 Uhr 
nicht unterzeichnet. Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) wird 
deshalb wie angekündigt den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf 
Unterlassung der rechtswidrigen Werbung für den Diesel-Smart beim 
zuständigen Landgericht Stuttgart beantragen. Die Klage wird 
unverzüglich eingereicht.
"Wir verlangen die vollständige Tilgung der irreführenden und 
wettbewerbswidrigen Werbung, wonach der Smart ForTwo cdi mit einem 
`Dieselpartikelfilter` ausgerüstet ist, im Internet, in 
Kaufprospekten, in Anzeigen und allen sonstigen Werbeträgern", sagte 
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Es kann nicht sein, dass 
Großkonzerne mit großem Namen glauben, sie könnten ohne öffentliche 
Reaktion falsche Tatsachenbehauptungen in die  Welt setzen, die nicht
nur ihre potenziellen Kunden täuschen und dem Unternehmen einen 
Verkaufsvorteil gegenüber Wettbewerbern mit Diesel-Pkw mit 
Partikelfilter verschaffen, sondern in der Folge auch die 
gesundheitsschädliche Feinstaubbelastung in den Ballungszentren 
anheizen".
Die DUH wirft der DaimlerChrysler-Tochter Smart vor, in ihrem 
Werbeauftritt fälschlich den Eindruck zu vermitteln, als sei der 
Smart ForTwo cdi serienmäßig mit einem vollwirksamen 
"Dieselpartikelfilter" ausgerüstet. In Wirklichkeit stößt der 
genannte Diesel-Smart fast 22 mg PM/km aus und schafft damit nur 
knapp die seit Anfang 2005 europaweit geltende Euro-4-Norm, die einen
Grenzwert von 25 mg PM/km festlegt. Der PM-Ausstoß des Diesel-Smart 
ForTwo cdi überschreitet die geplante Euro-5-Norm von 5 mg PM/km um 
mehr als den Faktor vier und stößt rund 20 Mal mehr Ruß aus als 
Diesel-Pkw mit echtem Dieselpartikelfilter. Käufer des Smart ForTwo 
cdi müssen nach den Mitte Mai veröffentlichten Plänen der 
Bundesregierung zur Förderung sauberer Diesel-Pkw ab 2007 bei der 
erstmaligen Zulassung des Kleinwagen sogar eine Strafsteuer in Höhe 
von 300 Euro und ab 2008 außerdem eine um 40 Euro erhöhte Kfz-Steuer 
zahlen. Hinzu käme ein überdurchschnittlicher Wertverlust auf dem 
Gebrauchtwagenmarkt.
(Siehe auch Pressemitteilung von heute Vormittag unter 
www.duh.de.)
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V. - Bundesgeschäftsführer, 
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: Mobil.: 0171 3649170, Fax.: 
030 258986-19, E-Mail:  resch@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e. V. - Leiter Politik, 
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 
258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail:  rosenkranz@duh.de
Dr. Cornelia Ziehm, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Hackescher Markt
4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-0, 0160/5337376, E-Mail:  
ziehm@duh.de

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