DaimlerChrysler-Tochter verzichtet auf irreführende Werbung für Diesel-Smart
Berlin, 14. Juli 2006 (ots)
In einer außergerichtlichen Vereinbarung verpflichtet sich Smart gegenüber der Deutschen Umwelthilfe (DUH), künftig für das Modell Fortwo cdi nicht mehr mit der irreführenden Zeile "PM-Katalysator mit Dieselpartikelfilter" zu werben - DUH fordert Daimler-Chrysler-Chef Dieter Zetsche auf, das Folgemodell des Diesel-Smart mit einem geregelten Partikelfilter auszustatten und damit ein Versprechen seines Vorgängers Jürgen Schrempp einzulösen
Berlin, 14. Juli 2006: Gut einen Monat nachdem die Deutsche Umwelthilfe e. V. die Daimler-Chrysler-Tochter Smart wegen irreführender Werbung für das zweisitzige Dieselmodell Fortwo cdi abgemahnt hatte, einigten sich die Parteien am Freitag außergerichtlich. Sie folgten damit einer Anregung des Landgerichts Stuttgart, nach der mündlichen Verhandlung am 30. Juni. In der Vereinbarung verpflichtet sich Smart, für die Bewerbung des smart fortwo cdi in der derzeitigen Motorisierung den Zusatz "mit Dieselpartikelfilter" entweder durch die in derselben Zeile eingefügten Worte "offenes System" oder "PM-Katalysator" zu ergänzen oder auf den Zusatz "mit Dieselpartikelfilter" ersatzlos zu verzichten.
Zudem wird Smart, nicht weiter damit zu werben, beim smart fortwo cdi werde ein "PM-Katalysator mit Dieselpartikelfilter" eingesetzt. Ferner verpflichtet sich Smart, nicht zu behaupten, der Verbraucher werde wegen des Dieselpartikelfilters für dieses Fahrzeug "in manchen Ländern Steuervergünstigungen erhalten". solange dafür keine gesetzliche Grundlage besteht.
Smart verpflichtete sich darüber hinaus, dass den potenziellen Kunden in der zur Werbung gehörigen technischen Beschreibung sowie im Internet-Auskunftssystem AISA im Zusammenhang mit der Erwähnung des Dieselpartikelfilters im smart fortwo cdi durch eine nachvollziehbare Erläuterung der Partikelminderung (Wirkungsgrad bei der Minderung der Partikelanzahl 30 - 50 Prozent) die grundsätzlichen technischen Unterschiede zu einem geschlossenen Dieselpartikelfilter mitgeteilt werden.
Alle smart-Verkaufsstellen werden kurzfristig erneut über die Besonderheiten des offenen Partikelminderungssystems im smart fortwo cdi die grundsätzlichen technischen Unterschiede zu einem geschlossenen Dieselpartikelfilter in Kenntnis gesetzt und auf die entsprechend erfolgte Schulung hingewiesen.
Smart hat sich schließlich verpflichtet, bei allen neu zu Werbezwecken und zu öffentlicher Verwendung produzierten Druckerzeugnissen (Produktprospekte, Preislisten, technische Prospekte etc.) sowie bei allen elektronischen Displays in den Verkaufsstellen auf die Besonderheiten des offenen Partikelminderungssystems im smart fortwo hinzuweisen., Bestände bereits gedruckter Farbprospekte werden nachträglich mit Aufklebern versehen, in denen auf die Besonderheiten des im Fortwo cdi eingesetzten offenen Partikelminderungssystems hingewiesen wird.
"Wir haben uns in allen uns wichtigen Punkten durchgesetzt und sind mit dieser Lösung sehr zufrieden", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch nach der Einigung. Nachdem sich bei Smart in den vergangenen Tagen anscheinend die Einsicht durchgesetzt habe, dass wegen der "strittigen Werbung nicht nur eine Niederlage vor Gericht, sondern dazu ein herber Imageschaden" drohte, seien die Verhandlungen mit Smart Chef Ulrich Walker konstruktiv und zielorientiert verlaufen. Dafür sei er dankbar.
Resch forderte Daimler-Chrysler-Chef Dieter Zetsche auf, die Zusage seines Vorgängers Jürgen Schrempp einzulösen, alle Diesel-Pkw der Mercedes Group mit einem geschlossenen Partikelfilter auszustatten. Diese Zusage umfasse auch den Smart. Die minder wirksamen offenen Partikelminderungssysteme seien nur in der Nachrüstung von Altfahrzeugen akzeptabel. Alarmiert sei die DUH über Gerüchte, dass auch der nächste Diesel-Smart des Modelljahres 2007 ohne geregelten Dieselpartikelfilter auf den Markt kommen solle. "Wenn Smart den nächsten Fortwo wieder mit einem minder wirksamen Partikelminderungssystem ausstattet. werden wir mit weiteren kreativen Initiativen dafür sorgen, dass das den potenziellen Kunden nicht verborgen bleibt", mahnte Resch.
Der Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe und Smart hatte sich daran entzündet, dass ausgerechnet der Zweisitzer-Diesel des Stadtwagens Smart serienmäßig mit einem minder wirksamen Partikelreinigungssystem ausgestattet ist, ohne dass diese Billig-Lösung potenziellen Smart-Käufern in der Werbung bisher mitgeteilt wurde. Selbst der ADAC war der Filterwerbung für den Diesel-Smart auf den Leim gegangenen und hatte ihn erst nach einem entsprechenden Hinweis der DUH von einer über den Internetauftritt des Automobilclubs verbreiteten Liste mit vollwertigem Dieselpartikelfilter ausgestatteter Diesel-Neuwagen gestrichen. Die in den Dieselsmart serienmäßig eingebaute Abgasreinigung schafft mit 21,7 mg PM/km nur knapp die seit Anfang 2005 europaweit verbindliche Euro-4-Norm, die als Obergrenze 25 mg PM/km erlaubt. Den geplanten Euro-5-Rußpartikelgrenzwert von 5 mg PM/km verfehlt der Kleinwagen dagegen um mehr als das Vierfache. Damit müssten Autokäufer, die sich für diesen Diesel-Smart entscheiden, nach den Plänen der Bundesregierung zur Förderung sauberer Diesel-Pkw ab 2007 bei der erstmaligen Zulassung des Kleinwagens sogar eine Strafsteuer in Höhe von 300 Euro und ab 2008 außerdem 40 Euro erhöhte Kfz-Steuer zahlen. Hinzu käme der Wertverlust auf dem Gebrauchtwagenmarkt.
Nachdem Smart eine von der DUH Anfang Juni verlangte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet hatte, klagte die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation vor dem Landgericht Stuttgart, das die Kontrahenten nach der mündlichen Verhandlung Ende Juni zu einer außergerichtlichen Einigung aufforderte, die nun erfolgt ist.
Für Rückfragen: Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V. - Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: Mobil.: 0171 3649170, Fax.: 030 258986-19, E-Mail: resch@duh.de Dr. Cornelia Ziehm, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-0, 0160/5337376, E-Mail: ziehm@duh.de Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e. V. - Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de
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