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Etappensieg für Deutsche Umwelthilfe an der Elbe

Berlin (ots)

Niedersächsische Landesregierung verfügt Abbruch
der Abholzaktionen an der Elbe - Überprüfung der Übereinstimmung mit 
der FFH-Richtlinie der EU angeordnet - Deutsche Umwelthilfe: "Ein 
Minister stoppt sich selbst"
Berlin, 24. Januar 2007: Die Beschwerde der Deutschen Umwelthilfe 
gegen die Abholzung ufernaher Auwälder im Biosphärenreservat 
Niedersächsische Elbtalaue bei der EU-Kommission hat zu einem ersten 
spektakulären Erfolg geführt. Mit einer Verfügung gegenüber der 
Kreisverwaltung Lüneburg, vor weiteren Kahlschlagaktionen die 
Übereinstimmung mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) der EU 
zu prüfen, hat die niedersächsische Landesregierung die von ihrem 
Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) verfügte und im vergangenen
November demonstrativ selbst durchgeführte "Kettensägen-Aktion" 
vorerst gestoppt. Die Landesregierung reagiert damit auf erste 
Schritte für ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die 
Bundesrepublik Deutschland, die die EU-Kommission kurz vor 
Weihnachten eingeleitet hatte.
"Ein Minister stoppt sich selbst", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer 
Rainer Baake mit Blick auf die Tatsache, dass Sander im November 
letzten Jahres selbst zur Kettensäge gegriffen hatte, um den 
Auwäldern zu Leibe zu rücken. "Wir freuen uns über den Etappensieg. 
Die Reaktion ist ein großer Erfolg bei der Rettung eines der wenigen 
naturnahen Flussauengebiete in Deutschland", so Baake. Hans-Heinrich 
Sander habe offenbar erkennen müssen, dass auch ein 
FDP-Umweltminister nicht in eigener Machtvollkommenheit gegen Recht 
und Gesetz verstoßen dürfe. "Sander muss sich fragen, ob er noch der 
richtige Mann am richtigen Platz ist."
Wegen der demonstrativen Kettensägen-Aktion des Umweltministers in
der Kernzone des Biosphärenreservats "Niedersächsische Elbtalaue" 
hatte die EU-Kommission als Reaktion auf eine im Dezember 
eingereichte Beschwerde der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) in 
einem so genannten "Botschafterschreiben" Auskunft über Ort, 
Ausdehnung und Umstände der bereits durchgeführten und weiterer 
angekündigter Abholzungen ufernaher Auwälder auf einem etwa 25 
Kilometer langen niedersächsischen Elbabschnitt verlangt. Die 
Kommission will prüfen, ob Sander, als er Ende November persönlich 
zur Kettensäge griff, gegen europäisches Naturschutzrecht verstieß. 
Insbesondere will die Kommission wissen, ob der Eingriff in ein 
Schutzgebiet zur Erhaltung europäisch bedeutsamer Lebensräume sowie 
seltener Tier- und Pflanzenarten vorher auf seine zwingende 
Notwendigkeit hin geprüft wurde.

Pressekontakt:

Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: Mobil: 0151 55 01 69 43, E-Mail: baake@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, DUH, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577,
E-Mail: rosenkranz@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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