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Gutachter fällen vernichtendes Urteil über das Bauforderungssicherungsgesetz:

Berlin (ots)

Weder durchführbar noch praxistauglich - Eklatanter
Verstoß gegen Insolvenzrecht und Verfassungsrecht - Gesetzgeber muss 
unverzüglich handeln
"Die neue Bundesregierung sollte die vernichtende Kritik der 
Gutachter am Bauforderungssicherungsgesetz (BauFoSiG) ernst nehmen. 
Sie muss unverzüglich die Korrektur des Gesetzes in Angriff nehmen." 
Diese Forderung erhob heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des 
Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie RA Michael Knipper 
anlässlich der Übergabe eines Gutachtens der Professoren Ulrich 
Battis und Christoph G. Paulus (Humboldt-Universität zu Berlin) zur 
"Praxistauglichkeit und Rechtmäßigkeit des 
Bauforderungssicherungsgesetzes (BauFoSiG) aus wirtschafts-, 
insolvenz- und verfassungsrechtlicher Sicht". Das Gutachten belege, 
dass das BauFoSiG weder durchführbar noch praxistauglich sei und 
sowohl gegen geltendes Insolvenzrecht als auch gegen 
Verfassungsgrundsätze eklatant verstoße.
Die Bauindustrie teile die Auffassung der Gutachter, dass das 
Gesetz Bauunternehmer in ein "Pflichtenkarussell" schicke, aus dem 
sie nicht mehr "ungeschoren" herauskämen, erläuterte Knipper. Handele
der Bauunternehmer dem BauFoSiG zuwider werde er bestraft; befolge er
dessen Gebot, werde die Zahlung an den bevorzugten Gläubiger im 
Rahmen der Insolvenzanfechtung wieder rückgängig gemacht. Knipper: 
"Deutlicher kann wohl nicht belegt werden, dass der vom Gesetzgeber 
angestrebte Schutz der Nachunternehmer ins Leere läuft. Die 
Unternehmen sind so ungeschützt wie zuvor."
Gegen die Zielsetzung des Gesetzes, insbesondere Nachunternehmer 
besser gegen den Ausfall von Forderungen zu schützen, habe die 
Bauindustrie nichts einzuwenden. Ganz im Gegenteil. Die Bauindustrie 
sei bereit, an neuen Vorschlägen zur Sicherung von Nachunternehmen 
gegen Forderungsausfälle mitzuarbeiten. Mit dem BauFoSiG sei dieses 
Ziel jedoch nicht zu erreichen; das Gesetz habe lediglich zur Folge, 
dass die Unternehmen mit unerfüllbaren Pflichten konfrontiert und 
unkalkulierbaren zivil- wie strafrechtlichen Risiken ausgesetzt 
würden.
Die Praxisuntauglichkeit des BauFoSiG ist nach Auffassung der 
Gutachter auch verfassungsrechtlich relevant. Im Ergebnis verstoße 
das Gesetz gleich gegen mehrere Grundrechte wie die Berufsfreiheit 
(Art. 12 Abs. 1 GG), den Bestimmtheitsgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG), 
den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den Gleichheitsgrundsatz (Art.
3 Abs. 1 GG), das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot (Art. 103 Abs. 2
GG) und die Unschuldsvermutung (Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 11 AEMR und 
Art. 6 EMRK). Knipper appelliert deshalb an die neue 
Regierungskoalition, diesen für die Bauunternehmen unerträglichen 
Zustand unverzüglich zu beenden und bei einer Neuregelung schon 
während des Gesetzgebungsverfahrens stärker auf die 
betriebswirtschaftlichen Auswirkungen des Gesetzes zu achten.
Das Rechtsgutachten steht allen Interessierten unter der 
Internet¬adresse www.bauindustrie.de zur Verfügung.

Pressekontakt:

Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Stellv. Hauptgeschäftsführer und
Leiter der Hauptabteilung Volkswirtschaft,
Information und Kommunikation
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail: Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de

Original-Content von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., übermittelt durch news aktuell

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