Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Bauindustrie appelliert an Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales
Berlin (ots)
Bauindustrie appelliert an Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales:
- Keine generelle Betriebsratspflicht für Bauarbeitsgemeinschaften! - Besondere Produktionsbedingungen der Bauwirtschaft beachten! - Betriebsratspflicht erst ab 24 Monaten Betriebsdauer!
Die deutsche Bauindustrie sieht keinen Bedarf an eigenen Betriebsräten für Bauarbeitsgemeinschaften. Die Betriebsratspflicht sollte auf Arbeitsgemeinschaften, die auf Dauer angelegt sind, begrenzt bleiben. Das geht aus einer Stellungnahme hervor, die der Hauptverband im Vorfeld der am 14. Mai 2001 stattfindenden Experten-Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Sozialordnung zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes abgegeben hat. Die bisherige Praxis zeige, dass die an Arbeitsgemeinschaften abgestellten Arbeitnehmer von den Betriebsräten der beteiligten Unternehmen sehr gut vertreten würden. Die Neuregelung des § 1 des Betriebsverfassungsgesetzes, sehe jedoch vor, dass Betriebsräte künftig auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen gegründet werden müssten. "Die Neuregelung bringt dem einzelnen Arbeitnehmer keinen besseren Rechtsschutz; es ist lediglich ein neuer kostentreibender Akt der Überbürokratisierung, den wir völlig ablehnen", kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper.
"Wieder einmal zeigt sich, dass die besonderen Produktionsbedingungen im Bereich der Bauwirtschaft vom Gesetzgeber zu wenig beachtet werden", meint Knipper. Sicher sei es keine Frage, dass für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen Betriebsräte einzurichten seien; diese Regelung mache jedoch nur Sinn für Gemeinschaftsbetriebe, die auf Dauer angelegt seien. In der deutschen Bauwirtschaft handele es sich jedoch um Arbeitsgemeinschaften, die lediglich auf Zeit - zumeist wenige Monate - gegründet würden. Die deutsche Bauindustrie schlage deshalb vor, den Entwurf des § 1 Betriebsverfassungsgesetz so zu präzisieren, dass darunter nur gemeinsame Betriebe von Unternehmen fallen, die auf unbestimmte Dauer oder für mindestens 24 Monate eingerichtet worden seien.
Im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften ist im deutschen Bauhauptgewerbe 1998 ein Umsatzvolumen von 8,5 Mrd. DM abgewickelt worden. In den Arbeitgemeinschaften waren 16.800 Mitarbeiter beschäftigt.
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