Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Deutsche Bauindustrie kritisiert Entwurf der Gewerbeabfallverordnung
Berlin (ots)
- Trennungsvorschriften und Verwertungsquoten gefährden funktionierende Kreislaufwirtschaft - Sanierung kommunaler Mülldeponien zu Lasten von Bauunternehmen nicht hinnehmbar
Als völlig praxisfremd und für die Bauunternehmen nicht hinnehmbar hat der Vorsitzende des Umweltausschusses des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Dipl.-Ing. Wolfgang Hollstegge, heute in Berlin den jetzt von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf einer Gewerbeabfallverordnung bezeichnet. Besonders die Trennung von gemischten Bauabfällen bereits auf der Baustelle sowie die Überlassung von gemischten Bauabfällen an kommunale Deponien bei Nichterfüllung einer Verwertungsquote von 85 % gefährden die funktionierende Kreislaufwirtschaft von Bauabfällen und machen alle Bemühungen der Branche, den Anforderungen des Kreislaufwirtschaft- und Abfallrechts gerecht zu werden, zunichte, kritisierte Hollstegge.
Die im Verordnungsentwurf vorgesehene Trennung von gemischten Abfällen bereits an der Baustelle, die im Rahmen von Rückbau-, Abriss- und Sanierungsmassnahmen anfallen, ist in vielen Fällen schon aus technischen Gründen nicht möglich. Daher gebe es zur bisherigen Praxis, nach der die Trennung durch nachgeschaltete Sortierung und Verwertung in Anlagen der Bau- und Baustoffindustrie erfolge, keine Alternative, will man die funktionierende Kreislaufwirtschaft von Bauabfällen bei einer durchschnittlichen Recyclingquote von 70 % nicht gefährden.
Auch die im Entwurf der Gewerbeverordnung vorgesehene Regelung, dass bei einem Verfehlen der Verwertungsquote von 85 % die gemischten Bauabfälle der kommunalen Abfallentsorgung zu überlassen sind, bezeichnete Hollstegge als völlig praxisfremd. "Die Zusammensetzung der gemischten Bau- und Abbruchabfälle ist vom Bauunternehmen nicht beeinflussbar, da heute die Abfälle aus Bauwerken zu entsorgen sind, die zu Zeiten gebaut wurden, als die Worte "Verwertung" und "Recycling" noch keine Bedeutung hatten", argumentierte Hollstegge. Die neue Regelung diene lediglich dazu, der kommunalen Abfallwirtschaft zusätzliche Einnahmen zu verschaffen, um Fehlplanungen und unerfüllte Gewinnerwartungen zu kompensieren. "Wir bedauern sehr, dass die Bundesregierung hier Gefälligkeitspolitik für die Kommunen betreibt."
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