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Der Tagesspiegel: Versicherungskunden verschenken Geld

Berlin (ots)

Berlin. Das neue verbraucherfreundliche Urteil des
Bundesgerichtshofs (BGH) zur Kündigung von Lebensversicherungen droht
zu verpuffen. Nur vereinzelt stellen Kunden Rückzahlungsforderungen, 
heißt es bei Versicherungsunternehmen und Verbraucherschützern. "Die 
Verbraucher verschenken bares Geld", warnte Thorsten Rudnik vom Bund 
der Versicherten (BdV) im Tagesspiegel (Montagausgabe). Der 
Bundesgerichtshof hatte vor knapp zwei Wochen entschieden, dass die 
Versicherungen Kunden, die ihren Vertrag vorzeitig kündigen, auf 
jeden Fall einen Teil der eingezahlten Prämien zurückzahlen müssen. 
Bisher gingen viele Verbraucher bei einer Kündigung in den ersten 
Versicherungsjahren komplett leer aus, weil zahlreiche Gesellschaften
mit den Prämien der ersten Jahre zunächst die Vertreterprovion 
bezahlt haben.
In der Branche umstritten ist jedoch, wie man mit einer möglichen 
Verjährung der Ansprüche umgehen will, erfuhr der Tagesspiegel aus 
Versicherungskreisen. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz verjähren 
Ansprüche innerhalb von fünf Jahren. Fraglich ist jetzt, ob die 
Verjährungsfrist mit der Rückabwicklung der Verträge beginnt oder 
erst die am 12. Oktober erfolgte Gerichtsentscheidung die Verjährung 
in Gang setzt. Sowohl die Aachen-Münchener-Versicherung als auch die 
Hamburg Mannheimer wollen zunächst die Abschrift des Urteils, die für
die kommende Woche erwartet wird, abwarten. In Versicherungskreisen 
heißt es jedoch, dass einige andere große Unternehmen dazu neigen, 
die Verjährungsfrage kundenfreundlich zu entscheiden. Sollten sie das
nicht tun, drohen neue Prozesse: "Notfalls lassen wir auch das 
gerichtlich klären", sagte Verbraucherschützer Rudnik dem 
Tagesspiegel.
Inhaltliche Rückfragen unter 030/26009-260

Rückfragen bitte an:

Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-419
Fax: 030-260 09-622
thomas.wurster@tagesspiegel.de

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