Der Tagesspiegel: Versicherungskunden verschenken Geld
Berlin (ots)
Berlin. Das neue verbraucherfreundliche Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Kündigung von Lebensversicherungen droht zu verpuffen. Nur vereinzelt stellen Kunden Rückzahlungsforderungen, heißt es bei Versicherungsunternehmen und Verbraucherschützern. "Die Verbraucher verschenken bares Geld", warnte Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV) im Tagesspiegel (Montagausgabe). Der Bundesgerichtshof hatte vor knapp zwei Wochen entschieden, dass die Versicherungen Kunden, die ihren Vertrag vorzeitig kündigen, auf jeden Fall einen Teil der eingezahlten Prämien zurückzahlen müssen. Bisher gingen viele Verbraucher bei einer Kündigung in den ersten Versicherungsjahren komplett leer aus, weil zahlreiche Gesellschaften mit den Prämien der ersten Jahre zunächst die Vertreterprovion bezahlt haben.
In der Branche umstritten ist jedoch, wie man mit einer möglichen Verjährung der Ansprüche umgehen will, erfuhr der Tagesspiegel aus Versicherungskreisen. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz verjähren Ansprüche innerhalb von fünf Jahren. Fraglich ist jetzt, ob die Verjährungsfrist mit der Rückabwicklung der Verträge beginnt oder erst die am 12. Oktober erfolgte Gerichtsentscheidung die Verjährung in Gang setzt. Sowohl die Aachen-Münchener-Versicherung als auch die Hamburg Mannheimer wollen zunächst die Abschrift des Urteils, die für die kommende Woche erwartet wird, abwarten. In Versicherungskreisen heißt es jedoch, dass einige andere große Unternehmen dazu neigen, die Verjährungsfrage kundenfreundlich zu entscheiden. Sollten sie das nicht tun, drohen neue Prozesse: "Notfalls lassen wir auch das gerichtlich klären", sagte Verbraucherschützer Rudnik dem Tagesspiegel.
Inhaltliche Rückfragen unter 030/26009-260
Rückfragen bitte an:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-419
Fax: 030-260 09-622
thomas.wurster@tagesspiegel.de
Original-Content von: Der Tagesspiegel, übermittelt durch news aktuell