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Der Tagesspiegel: Wiefelspütz: "Rechtstellung unschuldiger Passagiere im Kriegsfall eine grundsätzlich andere"

Berlin (ots)

Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz (SPD) hat
seine Einlassungen zum Thema "Abwehr eines Terrorangriffs aus der 
Luft" konkretisiert. Die Rechtsstellung unschuldiger Passagiere, gab 
Wiefelspütz im Gespräch mit dem Berliner Tagesspiegel zu, sei im 
Falle eines kriegerischen Luftzwischenfalls - also eines 
Terrorangriffs von Außen - "natürlich eine grundsätzlich andere" als 
im nichtkriegerischen. Im Falle eines kriegerischen Zwischenfalls sei
man zwar auch gehalten, Menschenleben zu schonen, "aber die 
kategorische Haltung von Karlsruhe: Wenn Unschuldige an Bord sind, 
darf auf keinen Fall geschossen werden - diese Haltung gilt im 
Kriegsfall so nicht", sagte Wiefelspütz.
Der SPD-Politiker fügte hinzu, um einen Terrorangriff durch ein im
Ausland gekapertes Passagierflugzeug auf der Grundlage der Regeln der
Landesverteidigung und nicht des Luftsicherheitsgesetzes  mit 
Waffengewalt zu stoppen, müsse nicht einmal der Verteidigungsfall 
nach Artikel 115a des Grundgesetzes ausgerufen werden, der "die 
gesamte innere Rechtsordnung in Richtung Notstand verändern würde", 
so Wiefelspütz. Es reiche die Entscheidung der Regierung und die - 
wenn Gefahr im Verzug auch nachträgliche - Bestätigung durch den 
Bundestag.
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