Der Tagesspiegel: Fall Ramelow: Gericht setzt Verfassungsschutz Frist
Berlin (ots)
Im Streit um die Beobachtung des PDS-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz hat das Verwaltungsgericht Köln dem Geheimdienst eine Frist gesetzt. Bis Mittwoch kommender Woche soll das Bundesamt für Verfassungsschutz die "vollständige Personalakte" Ramelows vorlegen, wie aus einem dem Tagesspiegel vorliegenden Schreiben des Gerichts an das Bundesamt für Verfassungsschutz hervorgeht. Eine entsprechende Aufforderung an die Behörde hatte das Gericht bereits Ende Juni an den Verfassungsschutz gerichtet. Offenbar wurde ihr nicht Folge geleistet.
Der Verfassungsschutz hatte im Mai zugegeben, auch nach der Wahl Ramelows im Herbst in den Bundestag "verfassungsschutzrelevante Informationen" über den Politiker zu sammeln, der Vizechef seiner Fraktion im Bundestag ist. Es handele sich aber ausschließlich um "offen zugängliche Daten", die nur seine parteipolitischen Aktivitäten betreffen würden.
Der Verfassungsschutz hat Ramelow nach eigenen Angaben "insbesondere" wegen seiner Funktionärstätigkeit für die Linkspartei im Visier. Offenbar geht es der Behörde um einen Präzedenzfall um zu klären, ob eine Beobachtung auch von Bundestagsabgeordneten im Einzelfall geboten ist. Eine Stellungnahme zur jüngsten Aufforderung des Gerichts lehnte ein Sprecher des Bundesamtes für Verfassungsschutz unter Hinweis auf das laufende Verfahren ab. Erst vor wenigen Tagen war bekannt geworden, dass auch der Militärische Abschirmdienst (MAD) Informationen zu Ramelow gespeichert, inzwischen aber gelöscht hat.
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