Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)
Pogrom an Christen in Indien vor 10 Jahren
Menschenrechtler fordern: Unschuldig inhaftierte Christen endlich freilassen Gerechtigkeit für die Opfer des Pogroms
---- Göttingen, den 23. August 2018 ---- Zehn Jahre nach Pogromähnlichen Ausschreitungen gegen Christen in Indien hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) Gerechtigkeit für die Opfer der Gewalt gefordert. Die Menschenrechtsorganisation forderte Indiens Premierminister Narendra Modi auf, ein Urteil des Höchsten Gerichtshofes des Landes aus dem Jahr 2016 umzusetzen und 315 eingestellte Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Verantwortliche des Pogroms wiederaufzunehmen. Auch appellierte die GfbV an Modi, endlich sieben wegen des Pogroms unschuldig inhaftierte Christen freizulassen. "Zehn Jahre nach dem Massaker leben Indiens Christen unsicherer denn je zuvor. Denn Hindu-Nationalisten terrorisieren ungestraft Angehörige religiöser Minderheiten", erklärte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Donnerstag in Göttingen.
Am 25. August 2008 hatten Hindu-nationalistische Aktivisten in einer minutiös geplanten Kommandoaktion 415 Dörfer überfallen, die Häuser von 5.600 Christen niedergebrannt und 232 Kirchen sowie 161 kirchliche Einrichtungen im Bezirk Kandhamal im Bundesstaat Orissa zerstört. Mindestens 92 Menschen starben bei dem Gewaltausbruch und 56.000 Christen flohen aus der Region.
Angeblich ausgelöst wurde der Pogrom durch den gewaltsamen Tod des Hindu-nationalistischen Anführers Swami Laxmanananda Saraswati am 23. August 2008. Zwar bekannten sich maoistische Rebellen zu dem Mord an dem lokalen Führer der extremistischen VHP-Bewegung, doch Hindu-Nationalisten machten Christen für die Gewalttat verantwortlich, um Gewalt gegen die Minderheit zu schüren.
Sieben Christen wurden auf Druck von extremistischen Hindu unter Mordverdacht festgenommen. Sie mussten mangels Beweisen nach 40 Tagen freigelassen werden. Daraufhin ließen die Behörden erneut sieben Christen - unter ihnen sechs Analphabeten - willkürlich verhaften. Sie wurden auf der Grundlage falscher Anschuldigungen im Jahr 2013 zu lebenslanger Haft verurteilt und werden noch immer im Gefängnis festgehalten. Polizisten räumten schon im Jahr 2015 ein, mit Falschaussagen die Angeklagten belastet zu haben. "Es ist ungeheuerlich, dass trotz der Gerichtsposse die inhaftierten Christen nicht freigekommen sind", erklärte Delius. "Ihr Fall macht deutlich, wie schlecht es um die Rechte von Christen in Indien steht."
Obwohl das Oberste Gericht Indiens am 2. August 2016 die Wiederaufnahme von 315 eingestellten Ermittlungsverfahren wegen des Pogroms anordnete, ist dieses Urteil noch immer nicht umgesetzt worden. "Denn Indiens Christen werden unter der Hindu-nationalistischen Regierung Narendra Modis als Bürger zweiter Klasse behandelt", sagte Delius.
Ulrich Delius ist zu erreichen unter Tel. 0160/95671403
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