Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)
Andamanen: Verbotener Missionierungsversuch schürt Christenverfolgung in Indien
Indien: Getöteter US-Missionar hat verfolgten Christen keinen guten Dienst erwiesen - Verbotener Missionierungsversuch auf den Andamanen bestätigt Vorurteile von Hindu-Nationalisten
--- Göttingen, den 23. November 2018 --- Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) warnt davor, dass der gewaltsame Tod des US-Missionars John Chau auf den Andamanen die Christenverfolgung in Indien schüren könnte. Denn Hindu-Nationalisten dürften sich durch den tragischen Zwischenfall in ihren Vorwürfen bestätigt fühlen, dass Christen in Indien illegal missionieren. "Der 27-Jährige hat den bedrängten Christen keinen guten Dienst erwiesen", sagte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Freitag in Göttingen. Christen werden in Indien oft unter Hinweis auf Anti-Konversions-Gesetze fälschlich der Mission beschuldigt und verfolgt. Solche Gesetze haben Hindu-Nationalisten bereits in sieben indischen Bundesstaaten durchgesetzt. Sie sehen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren für Personen vor, die Andersgläubige zum Wechsel ihrer Religion zwingen.
Nachdrücklich wies die GfbV Vorwürfe zurück, der tragische Tod des Missionars stehe in Zusammenhang mit der zunehmenden Christenverfolgung in Indien. "John Chaus Verhalten ist nicht durch das Recht auf Glaubensfreiheit gedeckt. Er wurde getötet, weil er die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Ureinwohner bewusst verletzt hat, um zu missionieren", erklärte Delius. Der Missionar wurde am 17. November 2018 von indigenen Sentinelesen getötet, als er widerrechtlich ihr Schutzgebiet auf den Andamanen betrat, um die Bewohner zum Christentum zu bekehren. Die christliche Menschenrechtsorganisation International Christian Concern (ICC) hatte einen Zusammenhang zwischen dem Todesfall und der Verfolgung von Christen in Indien hergestellt.
Als höchst umstritten bezeichnete die GfbV die Forderung der ICC, die für den Tod verantwortlichen Ureinwohner wegen Mordes anzuklagen. "John Chau kannte die gesetzlichen Schutzbestimmungen und die zu erwartenden Reaktionen der indigenen Insel-Bewohner von früheren Reisen. Doch er respektierte die Gesetze nicht, sondern hat beharrlich sein Ziel der Missionierung verfolgt. Er hat die Regeln vorsätzlich verletzt und sich über das Gesetz gestellt. Die tragischen Folgen seines Handelns hat er allein zu verantworten", erklärte Delius. Eine Strafverfolgung sei auch nicht realistisch, weil indische Behördenvertreter keinen Zugang zu der Insel hätten. Es könne nicht ermittelt werden, wer den Missionar getötet hat, wenn man nicht das Überleben der gesamten Gruppe gefährden wolle. Die von der Außenwelt isoliert lebenden Sentinelesen haben gegen viele Krankheiten keine Abwehrkräfte. Zudem würden sie die indischen Gesetze nicht kennen und hätten sich gegen den unbekannten Eindringling nur schützen wollen.
Ulrich Delius ist zu erreichen unter Tel. 0160/95671403.
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