Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)
Marokko übernimmt Vorsitz des UN-Menschenrechtsrates: Bundesrepublik muss auf Referendum in Westsahara drängen
Marokko übernimmt Vorsitz des UN-Menschenrechtsrates:
- Bundesrepublik muss auf Referendum in Westsahara drängen
- Marokko will Westsahara annektieren und hält sie seit Jahrzehnten besetzt
- Zuletzt mehren sich Drohnenangriffe gegen Sahraouis
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordert die deutsche Bundesregierung auf, Marokkos völkerrechtswidrige Besetzung der Westsahara unmissverständlich zu kritisieren, nachdem der Nordafrikanische Staat gestern den Vorsitz des UN-Menschenrechtsrates übernommen hat: „Die Wahl des marokkanischen Botschafters konterkariert die Kernaufgabe des Rates, Menschenrechtsverletzungen weltweit zu benennen und Menschenrechte international zu stärken“, kritisierte Christoph Hahn, GfbV-Referent für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung am heutigen Donnerstag in Göttingen. „Marokko versucht, die Westsahara gegen den Willen der dortigen Bevölkerung zu annektieren und verletzt dabei seit Jahrzehnten ihre Menschenrechte. In jüngster Zeit mehren sich zudem Drohnenangriffe gegen die sahraouische Bevölkerung. Die Übernahme der Präsidentschaft des Menschenrechtsrates darf keinesfalls darüber hinwegtäuschen, dass dieses Verhalten vollkommen inakzeptabel ist.“
In geheimer Wahl setzte sich der marokkanische Botschafter Omar Zniber am gestrigen 10. Januar eindeutig mit 30 zu 17 Stimmen gegen den Kandidaten Südafrikas durch. „Die Bundesrepublik Deutschland muss die Wahl in der bald beginnenden 55. Sitzung des Menschenrechtsrates zum Anlass nehmen, die Durchführung eines Referendums unter den Sahraouis zu fordern, die Marokko seit Jahrzehnten verhindert“, so Hahn. Der Internationale Gerichtshof hatte in einem Urteil 1975 die Anwendbarkeit der Resolution 1514 zur Selbstbestimmung auf die Westsahara bestätigt. Seit 1991 ist die UN-Mission MINURSO in der Westsahara aktiv, deren Mandat die Durchführung des Referendums beinhaltet.
Die diesjährige Wahl des Vorsitzes war bereits von der Auseinandersetzung zwischen Südafrika und Marokko geprägt, die beide die Präsidentschaft anstrebten. „Diese Zwietracht innerhalb des sonst einhelligen Blocks afrikanischer Staaten ist ungewöhnlich. Sie zeigt, dass Marokkos Missachtung der Selbstbestimmungsrechte der Sahraouis auch von anderen afrikanischen Staaten abgelehnt wird“, erklärte Hahn.
Sie erreichen Christoph Hahn unter c.hahn@gfbv.de oder 0551/49906-27.
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