Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.
Reform der Riester-Rente unumgänglich
Berlin (ots)
* VDH fordert uneingeschränkte Einbeziehung der Immobilie * Entnahmemodell reicht nicht aus
Aktuelle Situation: Immobilie grundsätzlich außen vor
Vor einem Jahr ist das sog. Entnahmemodell in letzter Minute zugunsten der selbstgenutzten Wohnimmobilie in das Altersvermögensgesetz aufgenommen worden. Doch dieser Schritt reicht nach Ansicht des Verbandes deutscher Hypothekenbanken (VDH) nicht aus.
Hauptkritikpunkte des VDH am Entnahmemodell sind die Einschränkung auf das selbstgenutzte Wohneigentum sowie die Rückzahlungsverpflichtung der entnommenen Mittel bis zum Erreichen der Altersgrenze.
Einschränkung auf das selbstgenutzte Wohneigentum:
Vermietetes Wohneigentum ist unter Rendite- und Risikoaspekten eine solide Form der Altersvorsorge und darf nicht außen vor bleiben. Der Bürger muss frei sein in seiner Entscheidung, Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Versicherungen oder Immobilien als Vorsorgeinstrument im Alter zu wählen.
Rückzahlungsverpflichtung der entnommenen Mittel:
Durch die Verpflichtung, im zweiten Jahr nach dem Erwerb der Immobilie mit der Rückzahlung des Darlehens aus dem Altersvorsorgevertrag in monatlich gleichbleibenden Raten zu beginnen, werde ein erheblicher Teil des Liquiditätsvorteils wieder zunichte gemacht. Hagen verweist auf eine entsprechende Modellrechnung der Kommission "Altersvorsorge und Immobilien".
"Eine Reform der Riester-Rente ist im Hinblick auf die Einbeziehung der Immobilie unumgänglich" - diese Zwischenbilanz zieht Dr. Louis Hagen, Hauptgeschäftsführer des Verbandes deutscher Hypothekenbanken in Berlin, ein Jahr nach Verabschiedung des Altersvorsorgegesetzes. Die Immobilie sei nicht nur die beliebteste Kapitalanlage der Deutschen - 42 % der privaten Ersparnisse fließen laut Bundesbank in Immobilien - sondern auch eine besonders wirksame Form der Altersvorsorge:
- Die Mehrzahl der Deutschen träumt von den eigenen vier Wänden. Eine volle Einbeziehung des Wohneigentums im Rahmen der privaten Altersvorsorge würde aufgrund der hohen Akzeptanz beim Bürger dieses Potenzial nutzen.
- Immobilien sind die am breitesten gestreute Vermögensart. 50 % der deutschen Bevölkerung besitzen 50 % des Immobilienvermögens.
- Die entschuldete selbstgenutzte Immobilie stellt eine Absicherung im Alter dar. Sie erhöht - ohne jüngere Generationen zu belasten - das verfügbare Einkommen älterer Menschen. Die durchschnittliche Belastung der Selbstnutzer durch Wohnkosten liegt im Alter unter 10 % des Haushaltseinkommens; bei Mietern (Mieten und Nebenkosten) beträgt sie 25 %.
- Empirische Analysen zeigen, dass - über alle Einkommensklassen hinweg - Haushalte, die Immobilieneigentum bilden, bereit sind über Jahre einen überdurchschnittlichen Konsumverzicht hinzunehmen. Dadurch verfügen Wohneigentümer im Alter über ein deutlich höheres Gesamtvermögen. Eine Untersuchung aus dem Jahre 1999 weist für Immobilieneigentümer im Alter ein durchschnittliches Gesamtvermögen von 248.000 Euro aus. Im Vergleich dazu kommen Mieter nur auf 17.000 Euro.
Diesen Argumenten könne sich die Politik - so Hagen - nicht verschließen. Auch der Umstand, dass bislang lediglich 2 Millionen Verträge abgeschlossen und davon 400.000 bereits wieder storniert worden seien, spräche eine eindeutige Sprache.
Konkret fordern die Hypothekenbanken,
1. dass der Katalog möglicher Anlageformen um die Anlage in Immobilien ergänzt wird und
2. dass Tilgungsleistungen als regelmäßige Einzahlungen anerkannt werden.
Ebenso wie die Kommission "Altersvorsorge und Immobilie" des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung tritt der VDH dafür ein
3. auch die fremdvermietete Immobilie in die private kapitalgedeckte Vorsorge zu integrieren sowie
4. alle Einkommensgruppen, auch die Selbstständigen und die freiwillig Versicherten in die Förderung einzubeziehen.
Einwände lassen sich ausräumen
Die zuweilen vorgebrachten Einwände gegen eine volle Integration der Immobilie lassen sich nach Ansicht von Hagen ausräumen:
- Die auf dem Riesterkonto angesparten Beträge könnten bis zum Renteneintritt etwa durch eine Grundschuld gegen eine schädliche Verwendung gesichert werden.
- Die im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) geforderte Garantieleistung könnte durch eine Versicherung oder Ausfallbürgschaft erreicht werden.
- Ein regelmäßiger Zahlungsstrom und eine regelmäßige Entlastung im Alter sind gleichwertig: Die eingesparte Miete aus einer selbstgenutzten Immobilie und die Mieterträge aus vermietetem Wohneigentum kommen in ihrer Wirkung regelmäßigen Auszahlungen aus einem Auszahlungsplan gleich.
Steuersystematische Bedenken lassen sich lösen
Auch die steuersystematischen Bedenken lassen sich lösen. Dabei beruft sich der VDH auf den jüngsten Bericht der Kommission "Altersvorsorge und Immobilien" des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung. Die Kommission, die wissenschaftlich vom Institut für Wohnungsrecht und Wohnungswirtschaft der Universität Köln begleitet wurde, sieht hierfür drei alternative Ansätze:
1. Die im Rahmen der Altersvorsorge angesparten Mittel könnten zum Zeitpunkt der Entnahme für eine Immobilieninvestition besteuert werden. Zwar schrumpft der Entnahmebetrag um die zu entrichtende Steuer, die Entnahme steht jedoch voll zur Verfügung. Die laufende Tilgung wäre als Sparvorgang im Sinne der Altersvorsorge zulagefähig.
2. Es könnte eine laufende Besteuerung des Finanzierungsvorteils von Beginn des Rentenalters an vorgenommen werden. Die Besteuerungsgrundlage könnte finanzwirtschaftlich kalkuliert werden.
3. Schließlich wäre eine Versteuerung im Erbfall denkbar. Diese Variante kommt dem Gedanken des Kapitalverzehrs während der Rentenphase am nächsten. Sie wird deshalb auch von der Kommission präferiert.
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