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Börsen-Zeitung: Alles oder nichts, Kommentar zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale von Angela Wefers

Frankfurt (ots)

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur
politisch heiß umstrittenen Pendlerpauschale hat unverhoffte 
Nebenwirkungen. Kurzfristig erhalten rund 20 Millionen Pendler für 
drei Jahre Steuerentlastungen von 7,5 Mrd. Euro. Davon fließen in den
ersten drei Monaten 2009 allein 3 Mrd. Euro - rückwirkend für die 
2007 veränderte und nun für verfassungswidrig erklärte 
Pendlerpauschale. Die Rückzahlung wirkt in der akuten Finanzkrise als
Konjunkturprogramm erster Güte. Zwar kommt es politisch unfreiwillig,
hilft aber, den Wachstumseinbruch abzufedern.
Zugleich hat das Gericht bei der Politik die Daumenschrauben 
angezogen. Das Urteil, mit dem die Richter erneut eine Steuerregelung
für verfassungswidrig erklärt haben, fällt besonders schmerzlich aus.
Rein fiskalische Betrachtungen reichen in der Steuerpolitik nicht 
aus. Dies haben die Richter zwar schon früher entschieden, z. B. zur 
Vermögensteuer oder zur Absetzbarkeit der Vorsorgebeiträge für die 
Krankenversicherung, aber sie haben bislang keine Nachzahlungen 
dieses Ausmaßes verfügt. In früheren Urteilen wurde meist nur Abhilfe
für die Zukunft verordnet.
Anders als es die zahlreichen frohlockenden Reaktionen auf das 
Urteil suggerieren mögen, ist mit dem Urteil die künftige Existenz 
der Pendlerpauschale jedoch keineswegs gesichert. Das Urteil verwirft
lediglich die aktuelle Härtefallregelung für einen Teil der Pendler. 
Gleichbehandlung lautet der Grundsatz - auch und besonders im 
Steuerrecht. Die Entscheidung über den Lebensmittelpunkt, Kosten des 
Wohnens und Fahrten zur Arbeitsstätte sind nicht zwangsläufig Sache 
der Allgemeinheit der Steuerzahler. Auch die Wissenschaft ist in 
diesem Punkt gespalten. Das Gericht hat dem Gesetzgeber deshalb keine
Richtung vorgegeben, aber ganz konsistent verfügt: alles oder nichts.
Wenn Fahrtkosten absetzbar sind, dann auch alle anderen 
berufsbedingten Kosten und für alle Steuerzahler - Selbständige wie 
Angestellte. Heute sind die Grenzen vielfach schwammig. Der Blaumann 
für den Monteur ist Berufsbekleidung, der Smoking für den 
Gesellschaftskolumnisten nicht. Den Gesetzgeber stellt das Gericht 
vor eine fast unlösbare Aufgabe. Viel spricht deshalb dafür, zu 
pauschalieren. Dies wird den Steuerzahlern gerecht und schützt den 
Gesetzgeber vor verfassungsrechtlich angreifbaren 
Einzelfallregelungen.

Pressekontakt:

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Redaktion

Telefon: 069--2732-0

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