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Die Zombies kommen, Kommentar zum Insolvenzrecht von Christoph Ruhkamp

Frankfurt (ots)

Normal ist das schon längst nicht mehr: Mitten in der größten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg gibt es in Deutschland deutlich weniger Insolvenzen als sonst. Stattdessen nimmt die Zahl der Zombieunternehmen stetig zu, deren operativer Gewinn kaum ausreicht, um die Schuldzinsen zu zahlen. Sie gleichen lebenden Toten. Es handelt sich meist um kleine Firmen, aber auch einige größere sind darunter.

Grund für die Ausbreitung der Zombies ist die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, die seit März gilt, um Unternehmen, die unverschuldet in Not geraten sind, das Überdauern der Coronakrise zu ermöglichen. Ende September läuft das Moratorium aus - und dann müssen zahlungsunfähige Unternehmen wieder Insolvenz anmelden. Eine nachgeholte Pleitewelle wird die Folge sein.

Doch das ist nur eine halbherzige Rückkehr zum Normalzustand. Denn für überschuldete Firmen, deren Überschuldung aus der Coronakrise resultiert, wird die Aussetzung bis Ende des Jahres verlängert. Das ist ein gefährlicher Plan. Die Zahl der Zombieunternehmen in Deutschland wird dadurch erneut steigen. Die Wirtschaftsauskunftei Creditreform schätzt ihre Zahl in Deutschland bereits auf 330000 und rechnet mit einem Anstieg auf mehr als eine halbe Million. Je länger der Zustand anhält, desto stärker steigt das Risiko und desto größer wird am Ende der Schneeballeffekt durch zahlungsunfähige Unternehmen, die dann viele weitere Firmen entlang der Lieferkette mit in den Abwärtssog ziehen könnten.

Die Verschlechterung der Bonität von Unternehmen ist durch die Aussetzung der Antragspflicht wesentlich weniger gut sichtbar. Durch die Verlängerung wird das Misstrauen potenziert. Für Lieferanten sind Geschäftspartner schwieriger einzuschätzen. Sie wissen nicht, ob der Abnehmer überhaupt noch zahlungsfähig ist, weil er eine mögliche Schieflage aktuell nicht bei einem Insolvenzgericht anzeigen muss.

Damit wird die Selbstreinigung des Marktes vorübergehend ausgeschaltet. Unternehmen, die unabhängig von Corona nicht gesund sind und keine wirtschaftliche Perspektive haben, sollten aus dem Markt ausscheiden. Über diese Firmen weiter die schützende Hand des Staates zu halten, ist unangebracht. Das liegt weder im Interesse aller anderen Marktteilnehmer noch im Interesse der Gläubiger des Unternehmens. Wichtiger wäre es, schnell ein vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren auf Basis der entsprechenden europäischen Richtlinie einzuführen.

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