Börsen-Zeitung: Halbherziges Gehältergesetz, Kommentar von Sabine Wadewitz zum geplanten Gesetz zur Offenlegung von Vorstandsbezügen
Frankfurt (ots)
Auch wenn sich in den vergangenen Monaten noch einige große Konzerne zähneknirschend für mehr Transparenz bei den Managergehältern entschieden haben, der erhoffte Ruck ist nicht durch die deutsche Industrie gegangen. Vor allem von mittelgroßen Firmen werden die Vorgaben des Corporate-Governance-Kodex zur individuellen Offenlegung der Vorstandsbezüge noch mehrheitlich ignoriert. Die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries großzügig gewährte Karenzzeit wurde nicht genutzt. Berlin hat nun wie angekündigt die Konsequenzen gezogen und wird ein Gesetz auf den Weg bringen.
Die Chance zur Selbstregulierung wurde in diesem Punkt vertan, musste der Vorsitzende der Kodex-Kommission, Gerhard Cromme, einräumen. Einziger Trost für ihn ist, dass das geplante Gesetz auf den Kodex-Empfehlungen basieren wird. Für das Instrument der unternehmerischen Selbstbestimmung an sich ist die mangelhafte Akzeptanz in einem wichtigen Anliegen guter Corporate Governance jedoch ein herber Rückschlag.
Zu begrüßen ist der Wille des Gesetzgebers, kein ausuferndes neues Regelwerk erarbeiten zu wollen. Gleichwohl ist klar festzuschreiben, welche Informationen nötig sind, denn die Erfahrung hat gezeigt, dass die transparenzwilligen Firmen unterschiedliche Darstellungen wählen. Die erhoffte Vergleichbarkeit wird so verhindert. Richtig ist sicherlich das Vorhaben, auch Abfindungen für ausgeschiedene Manager individuell offen legen zu lassen. Denn hier herrscht bislang eine unbefriedigende Grauzone.
Wenig Gespür für den Kapitalmarkt zeigt dagegen die geplante Opting Out-Regelung. Danach soll es der Hauptversammlung möglich sein, mit qualifizierter Mehrheit von einer individuellen Offenlegung abzusehen. Die Vorstellung, die Aktionäre nicht bevormunden zu wollen, mag ehrenwert sein, geht aber in die falsche Richtung. Deutschland würde in Europa einen Sonderweg beschreiten. Der Anleger hätte wieder keine Gewissheit über die Usancen und müsste immer noch im Kleingedruckten nachforschen, wie es die einzelnen Unternehmen mit der Transparenz halten. Auch geht die erwogene Wiedervorlage im Turnus von fünf Jahren an der Realität der meist schnelllebigen Investorenentscheidungen vorbei. Und alles über allem sollte der Gesetzgeber in für ihn zentralen Themen der Aktienkultur klare Verhältnisse schaffen.
(Börsen-Zeitung, 12.3.2005)
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