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Börsen-Zeitung: Halbherziges Gehältergesetz, Kommentar von Sabine Wadewitz zum geplanten Gesetz zur Offenlegung von Vorstandsbezügen

Frankfurt (ots)

Auch wenn sich in den vergangenen Monaten noch
einige große Konzerne zähneknirschend für mehr Transparenz bei den
Managergehältern entschieden haben, der erhoffte Ruck ist nicht durch
die deutsche Industrie gegangen. Vor allem von mittelgroßen Firmen
werden die Vorgaben des Corporate-Governance-Kodex zur individuellen
Offenlegung der Vorstandsbezüge noch mehrheitlich ignoriert. Die von
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries großzügig gewährte Karenzzeit
wurde nicht genutzt. Berlin hat nun wie angekündigt die Konsequenzen
gezogen und wird ein Gesetz auf den Weg bringen.
Die Chance zur Selbstregulierung wurde in diesem Punkt vertan,
musste der Vorsitzende der Kodex-Kommission, Gerhard Cromme,
einräumen. Einziger Trost für ihn ist, dass das geplante Gesetz auf
den Kodex-Empfehlungen basieren wird. Für das Instrument der
unternehmerischen Selbstbestimmung an sich ist die mangelhafte
Akzeptanz in einem wichtigen Anliegen guter Corporate Governance
jedoch ein herber Rückschlag.
Zu begrüßen ist der Wille des Gesetzgebers, kein ausuferndes neues
Regelwerk erarbeiten zu wollen. Gleichwohl ist klar festzuschreiben,
welche Informationen nötig sind, denn die Erfahrung hat gezeigt, dass
die transparenzwilligen Firmen unterschiedliche Darstellungen wählen.
Die erhoffte Vergleichbarkeit wird so verhindert. Richtig ist
sicherlich das Vorhaben, auch Abfindungen für ausgeschiedene Manager
individuell offen legen zu lassen. Denn hier herrscht bislang eine
unbefriedigende Grauzone.
Wenig Gespür für den Kapitalmarkt zeigt dagegen die geplante
„Opting Out“-Regelung. Danach soll es der Hauptversammlung möglich
sein, mit qualifizierter Mehrheit von einer individuellen Offenlegung
abzusehen. Die Vorstellung, die Aktionäre nicht bevormunden zu
wollen, mag ehrenwert sein, geht aber in die falsche Richtung.
Deutschland würde in Europa einen Sonderweg beschreiten. Der Anleger
hätte wieder keine Gewissheit über die Usancen und müsste immer noch
im Kleingedruckten nachforschen, wie es die einzelnen Unternehmen mit
der Transparenz halten. Auch geht die erwogene Wiedervorlage im
Turnus von fünf Jahren an der Realität der meist schnelllebigen
Investorenentscheidungen vorbei. Und alles über allem sollte der
Gesetzgeber in für ihn zentralen Themen der Aktienkultur klare
Verhältnisse schaffen.
(Börsen-Zeitung, 12.3.2005)

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