Weser-Kurier: Kommentar von Joerg Helge Wagner zum Bundespräsidenten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Bremen (ots)
Muss unser Bundespräsident eigentlich der gütige Ersatz-Monarch für ausnahmslos alle Bundesbürger sein - auch für jene, die diesen Staat mit seinen garantierten Rechten und Freiheiten ablehnen? Nein, er muss nicht! Darf er diese Leute aber auch offensiv in die Schranken weisen, ihre gefährliche Verschrobenheit deutlich ansprechen, gar vor ihnen warnen? Ja, er darf! So haben es jene entschieden, die noch über dem Staatsoberhaupt stehen: die Richter des Bundesverfassungsgerichts, gleichsam die Hohepriester unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Diese Grundordnung lässt sich ja sehr viel bieten von jenen, welche sie mit Hass und Häme überschütten. Sie dürfen diese Meinung äußern und sie haben das Recht, sich politisch zu organisieren. Haben sie dann auch noch bei Wahlen geringen Erfolg, verpflichtet sie den Staat sogar dazu, seine Gegner mit Kostenerstattung zu alimentieren - was im Fall der NPD ja auf eine Art Existenzsicherung hinausläuft. Bei derartiger Großzügigkeit ist es im Wortsinn nur gerecht, wenn dem Oberhaupt dieses Staates zumindest kein Maulkorb verpasst wird. Der Bundespräsident agiert im Spannungsfeld von gebotener Neutralität und geforderter Repräsentanz dieses Staates. Das aber schließt Gleichgültigkeit gegenüber menschenverachtenden Extremisten aus. Gut, das dies jetzt auch höchstrichterlich festgestellt worden ist.
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