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Rheinische Post: Steuerrechtler Lang: "Reform der Erbschaftsteuer verfassungswidrig"
Neuregelung verschrft Wirtschaftskrise

Düsseldorf (ots)

Der Kölner Steuerrechtler Joachim Lang hält die
Neuregelung der Erbschaftsteuerreform für verfassungswidrig. "Ich 
gehe fest davon aus, dass sich das Verfassungsgericht nach 1995 
erneut mit dem Thema beschäftigen muss", sagte Lang der in Düsseldorf
erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe). Die Bedingungen 
für die Verschonungsregeln beim Betriebsübergang diskriminierten 
Immobilienunternehmen, kritisierte Lang. "Dass Wohnungsunternehmen de
facto von einer Verschonung ausgenommen werden, ist 
verfassungswidrig". Immobilienunternehmen würden mit ihrer 
Mietbindung eine "allgemeinwohldienende" Funktion erfüllen, betonte 
der emeritierte Professor für Steuerrecht an der Universität Köln. 
Das Bundesverfassungsgericht hatte erbschaftsteuerliche 
Verschonungsregeln zugelassen, wenn sie mit Gründen des Gemeinwohls 
zu rechtfertigen sind. Die jetzt festgelegten Kriterien für eine 
vollständige bzw. teilweise Steuerbefreiung bei Firmenerben seien zu 
restriktiv ausgelegt, sagt Lang. "In einer erwarteten Rezession 
verschärft diese Erbschaftsteuerreform die Krise." So könnten 
Unternehmenserben, die wenige Jahre nach der Betriebsübernahme in 
eine Krise geraten und nur durch Personalabbau oder den Verkauf von 
Firmenteilen überleben durch die Steuerlast in die Insolvenz 
getrieben werden. "Dass kann in Einzelfällen zu einer 
konfiskatorischen Besteuerung des Eigentums führen", sagte Lang der 
"Rheinischen Post". Dann müsste ein Firmenerbe mehr Steuern zahlen 
als das Unternehmen wert ist.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303

Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell

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