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Rheinische Post: Das mutige Urteil von Kleve Kommentar Von Jürgen Stock

Düsseldorf (ots)

Ein Urteil schreibt Rechtsgeschichte: Zum
ersten Mal hat ein deutsches Gericht den Anstifter eines sogenannten 
Ehrenmordes überführen und zu lebenslanger Haft verurteilen können. 
Schon in etlichen vorangegangenen Mordprozessen, in denen männliche 
Angehörige islamischer Familien Schwestern und Töchter für ihren 
westlichen Lebenswandel mit dem Tod bestraften, gab es deutliche 
Anhaltspunkte, dass die Tat vom Familienoberhaupt gebilligt, wenn 
nicht sogar angeordnet wurde. Doch die Mauer des Schweigens schützte 
bislang die Hintermänner. Verurteilt wurde nur der, der geschossen, 
zugeschlagen oder zugestochen hatte.
Nun muss der Vater von Gülsüm lebenslang in Haft. Er hatte bis 
zuletzt gehofft, dass das Gericht zu einem Freispruch aus Mangel an 
Beweisen gezwungen sein würde.
Doch in der Urteilsbegründung machte der Vorsitzende Richter 
deutlich, dass das Verhalten des Vaters nach der Tat sowie das 
Abhängigkeitsverhältnis des Sohnes gegenüber dem Familienoberhaupt 
nur einen Schluss zulässt: Gülsüms Bruder handelte als verlängerter 
Arm des Patriarchen.
Für die Opfer orientalischen Familienterrors ist das mutige Klever 
Urteil ein Segen. Denn es macht deutlich, dass die deutsche Justiz 
die Auftraggeber von Ehrenmorden nicht davonkommen lässt.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303

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