Kohlekraftwerk Datteln: CDU und FDP planen Rolle rückwärts in die Stein(kohle)zeit
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Berlin/Düsseldorf (ots)
Um das gerichtlich gestoppte E.on-Kohlekraftwerk Datteln weiterbauen zu können, planen die Mehrheitsfraktionen in Düsseldorf die Tilgung aller klimapolitischen Ziele aus dem "Gesetz zur Landesentwicklung" - Der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Rainer Baake, kritisiert diese Ignoranz der nationalen wie internationalen Klimadebatte anlässlich der heutigen Anhörung vor dem Wirtschaftsausschuss des Landtags
Um das gerichtlich gestoppte Kohlekraftwerk Datteln zu retten, wollen die Regierungsfraktionen CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen kurzerhand sämtliche klimapolitischen Ziele des Landes aus dem "Gesetz zur Landesentwicklung" tilgen. Das Vorhaben zeige, dass die Mehrheitsfraktionen im Landtag von Nordrhein-Westfalen "die Dimensionen der klimapolitischen Herausforderung noch nicht erkannt" haben, erklärte der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. Rainer Baake heute im Rahmen einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses im Düsseldorfer Landtag. Das Vorhaben stehe nicht nur in einem unauflösbaren Widerspruch zu auf höchster internationaler Ebene vereinbarten Klimazielen, sondern auch zu der vor einem Monat im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP auf Bundesebene festgeschriebenen Klimaschutzpolitik.
Nach den Vorstellungen der Düsseldorfer Mehrheitsfraktionen CDU und FDP soll der Gesetzgeber die bisher in § 26 des "Gesetzes zur Landesentwicklung" (Landesentwicklungsprogramm, LEPro) festgelegten klimapolitischen Ziele wie Energieeinsparung, Nutzung einheimischer und regenerierbarer Energieträger und Kraft-Wärme-Kopplung ersatzlos streichen. Das - in der Begründung des Antrags nicht genannte - offensichtliche Ziel der Operation ist es, das im Bau befindliche und nach einem Urteil des OVG Münster gestoppte E.on-Kohlekraftwerk Datteln doch noch vollenden zu können. "Landesrecht soll an die Interessen eines mächtigen Energiekonzerns angepasst werden - entgegen allen anerkannten klimapolitischen Notwendigkeiten und kaum zwei Wochen vor der Weltklimakonferenz in Kopenhagen", kritisierte Baake. Die Änderung sei jedoch nicht nur klimapolitisch, sondern auch rechtlich fragwürdig. Denn nach dem Baugesetzbuch seien Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. CDU und FDP beantragten jedoch das genaue Gegenteil: landesraumordnerische Ziele sollen so geändert werden, dass sie der Schaffung von Bauplanungsrecht für die Errichtung des Kraftwerks Datteln nicht mehr entgegenstehen. Auch andere nach dem Urteil des OVG Münster gefährdete Kohlekraftwerksprojekte in Nordrhein-Westfalen sollten so gesichert werden.
"Wir erleben heute eine fast schon überwunden geglaubte Renaissance der politischen Kumpanei zwischen nordrhein-westfälischen Energiepolitikern und dem Energiekonzern E.on", sagte der Leiter Politik und Presse der DUH, Gerd Rosenkranz. Dort herrsche offenbar altes Denken, als gäbe es weder eine klimapolitische Debatte noch einen Koalitionsvertrag, in dem die schwarz-gelbe Bundesregierung das "regenerative Zeitalter" ausrufe. Rosenkranz wies in diesem Zusammenhang auf eine Passage in der Stellungnahme der E.on Kraftwerke GmbH anlässlich der heutigen Anhörung im Düsseldorfer Landtag hin. Danach sei die in NRW seit 1989 angestrebte "Absicht eines vorrangigen Einsatzes heimischer Energieträger mit dem zwischenzeitlich beschlossenen Ausstieg aus dem Ruhrkohlebergbau für Steinkohlekraftwerke offenkundig unerfüllbar geworden und erfasst nur noch die Braunkohle." Der "Beibehalt der Regelung" werde insgesamt mit den Bauplänen für neue Kohlekraftwerke in NRW in Konflikt geraten. Rosenkranz: "E.on bekennt in kaum zu überbietender Offenheit, dass in an Rhein und Ruhr Strom auch 2050 noch so erzeugt werden soll wie 1960 - nämlich aus Kohle. Erneuerbare Energien gelten nach diesem Denken nicht als heimische Energiequellen."
Anhang: Stellungnahme von DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake vor dem Wirtschaftsausschuss des Landtags von Nordrhein-Westfalen
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Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
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2400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de
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