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Rheinische Post: Leider keine Mordaufklärung

Düsseldorf (ots)

Ein Kommentar von Reinhold Michels:

Mord ist eine Straftat, die nicht verjährt. Der Rechtsstaat muss ungeachtet der Kosten für Ermittlung und Prozess alles daran setzen, das infamste aller Verbrechen aufzuklären. Hier gilt der Augustinus-Satz in besonderer Weise, wonach ein Staat ohne Gerechtigkeit nichts als eine große Räuberbande sei. Es war akribische Suche nach Gerechtigkeit und keine Ressourcenverschwendung, die Umstände des 35 Jahre zurückliegenden Mordanschlags auf Generalbundesanwalt Buback und zwei Begleiter an 97 Hauptverhandlungstagen mit 165 Zeugen und einer neuen Angeklagten, Verena Becker, klären zu wollen. Leider blieb es beim Versuch, auch weil Beckers einstige Spießgesellen trotz ihres Tatwissens nach Mafia-Art stumme Zeugen blieben. Der früheren RAF-Terroristin war "Tatherrschaft", wie die Strafrechtler sagen, nicht nachzuweisen. Sie leistete (nur) psychische Beihilfe zur Tat, bestärkte die Mordgesellen, ohne ihnen zur Hand zu gehen. Man könnte einwenden, dass vier Jahre Freiheitsstrafe minus Zeitbonus von 30 Monaten für eine Mordgehilfin unangemessen wenig, ja ungerecht sei. Aber Becker saß bereits einmal zwölf Jahre im Gefängnis - wegen versuchten Mordes, der mit der Polizeifahndung nach den Buback-Attentätern zusammenhing. Das war bei der Strafzumessung zu berücksichtigen.

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