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Rheinische Post: Justizschelte

Düsseldorf (ots)

Von Reinhold Michels
Der Gedanke, dass ein wegen dringenden Verdachts des sechsfachen 
Mordes und der gefährlichen Brandstiftung in Untersuchungshaft 
sitzender Beschuldigter bald auf freien Fuß kommt, ist bedrückend. 
Die Vorstellung, dass jemand in Untersuchungshaft bleibt, ohne dass 
die Justiz nach acht Prozess-Jahren ein rechtskräftiges Urteil 
zustande gebracht hat, ist nicht minder unangenehm.
Nicht zum ersten Mal stuft ein Gericht (im vorliegenden Fall ist es 
das höchste) das Freiheits-Grundrecht (Artikel 2 der Verfassung) 
eines U-Häftlings höher ein als das Sicherheitsinteresse der 
Allgemeinheit vor einem mutmaßlichen Schwerverbrecher. Das 
Bundesverfassungsgericht, dessen prägende Rolle als Hüterin unserer 
Freiheitsrechte unbestritten ist, hat den Finger in eine Wunde 
gelegt, die am Justizkörper immer wieder aufbricht: Wenn Gerichte und
Staatsanwaltschaften Fehler machen und mit ihrer Arbeit über Jahre 
hinweg nicht fertig werden, wird Rechtsstaatlichkeit zur 
Rechtsverweigerung. Dass Karlsruhes harte Justizschelte im Resultat 
einem Mann zu Gute kommt, der zwar nicht rechtskräftig verurteilt, 
aber dringend mordverdächtig ist, ist die schwer zu akzeptierende, 
aber rechtsstaatliche Folge im freiheitlichen Staat.

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