Jeder Zahn zählt - aus Fehlern lernen
Die Bundeszahnärztekammer zur Behandlungsfehlerstatistik des MDK
Berlin (ots)
Die Qualität der Behandlung ist ein Kernanliegen des zahnärztlichen Berufsstandes. Nicht zuletzt externe Berichte und Untersuchungen geben der Zahnärzteschaft wichtige Impulse. Dazu zählt auch die aktuelle Behandlungsfehlerstatistik der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK). Der MDK setzt mit der Veröffentlichung ein Signal für eine positivere Fehlerkultur in der Medizin. Sie ist eine Chance, Probleme bei der Behandlung der Patienten zu erkennen und die Versorgung noch weiter zu verbessen.
Für das Jahr 2014 weist der MDK 556 bestätigte Behandlungsfehler für die Zahnmedizin aus. Jährlich gibt es in der Zahnmedizin rund 90 Millionen Behandlungsfälle allein bei Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) - Zahnärzte sind die mit am häufigsten aufgesuchten Ärzte.
"Natürlich ist jeder unzufriedene Patient einer zu viel. Trotzdem muss man alle vorhandenen Zahlen betrachten", erklärt Prof. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). "Durch die MDK-Zahlen kann zwar eine Fehlerhäufung in bestimmten Fachgebieten erkannt, jedoch keinesfalls Rückschlüsse auf die Behandlungsqualität insgesamt gezogen werden. Darauf verweist auch der MDK selbst. Denn die Behandlungsfälle in den einzelnen Fachgebieten unterscheiden sich stark.
Seit 2011 betreibt die Bundeszahnärztekammer ein internetbasiertes, anonymes Berichts- und Lernsystem für die zahnärztliche Praxis. Dadurch haben Zahnärzte die Möglichkeit, sich anonym über unerwünschte Ereignisse auszutauschen. So können sie von Erfahrungen anderer profitieren. Durch eine Beteiligung kann jeder Zahnmediziner einen aktiven Beitrag leisten, um die Patientensicherheit zu erhöhen und unerwünschte Ereignisse in Zukunft zu vermeiden."
Die BZÄK setzt sich weiterhin für die Verbesserung der Qualität der zahnmedizinischen Versorgung ein. Dazu bietet die Zahnärzteschaft jedem Patienten die Möglichkeit, vermeintliche Behandlungsfehler überprüfen zu lassen. Durch ein etabliertes System von Patientenberatungsstellen der Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, ein geregeltes Gutachterwesen und gesetzlich vorgegebene Schlichtungsstellen wird den Patienten umfassend geholfen.
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