Die Deutsche Bahn zum Unglück in Eschede
Berlin (ots)
Das Unglück von Eschede am 3. Juni 1998, bei dem 101 Menschen getötet und 105 Menschen verletzt wurden, hat das Unternehmen Deutsche Bahn und seine Mitarbeiter tief getroffen. Bahnchef Hartmut Mehdorn: "Die Deutsche Bahn wollte von Anfang Leid mindern so gut es geht. Sie will auch weiterhin die Betroffenen in jeder möglichen Form unterstützen und ihnen dabei helfen, dieses tragische Unglück zu bewältigen."
Im Interesse der Betroffenen hat die Bahn deshalb, unabhängig von der Verschuldenfrage, sofort über die gesetzlichen Haftungshöchstgrenzen hinaus Schadensersatz und auch Schmerzensgelder gezahlt. Insgesamt hat die Bahn bis jetzt rund 45 Mio. Mark an Entschädigungsleistungen und Schmerzensgeldern gezahlt.
Wenige Tage nach dem Unglück hatte die Bahn mit Prof. Dr. Ernst Krasney einen unabhängigen Ombudsmann als Ansprechpartner für die Betroffenen gewinnen können und ihm einen Fonds in Höhe von zunächst 5 Mio. Mark für seine Tätigkeit zur Verfügung gestellt. Das Geld hat Prof. Dr. Krasney für ein umfassendes Nachbetreuungsprogramm verwendet.
Entschädigungen und Schmerzensgelder
Die Bahn hat alle Ansprüche schnell und unbürokratisch entschädigt. Dazu Margret Suckale, Leiterin Recht bei der Bahn: "Von 338 direkten Anspruchstellern konnten bis heute 80 Prozent entschädigt werden. In nicht wenigen Fällen wünschen Geschädigte jedoch keine Abfindung, sondern zunächst Abschlagszahlungen, weil Folgeschäden noch nicht sicher eingeschätzt werden können. Dies akzeptieren wir selbstverständlich."
Über den Fonds von 5 Mio. Mark hinaus hat die Bahn bisher rund 45 Mio. Mark an Entschädigungsleistungen, also Schmerzensgeldern, Unterhaltsschäden, Heilbehandlungen, Erwerbsschäden und Sachschäden gezahlt. Das Unternehmen rechnet mit weiteren Aufwendungen in zweistelliger Millionenhöhe, da in vielen Fällen weiterhin monatliche Unterhaltszahlungen oder Renten geleistet werden. Schmerzensgelder an Verletzte und Hinterbliebene wurden bisher in Höhe von rund 8 Mio. Mark gezahlt.
Die Hinterbliebenen haben pro Familie für jedes getötete Familienmitglied 30.000 Mark an Schmerzensgeld erhalten. Daneben wurden alle materiellen Schäden ersetzt. Die Höhe des von der Bahn gezahlten Schmerzensgeldes liegt damit wesentlich über den von der Rechtsprechung in anderen Fällen zugesprochenen Schmerzensgeldern.
Die Bahn hat auch den sechs vor dem Landgericht Berlin klagenden Parteien 30.000 Mark Schmerzensgeld für jeden bei dem Eschede-Unglück getöteten Angehörigen und darüber hinaus Entschädigungszahlungen in fünf- bis sechsstelliger Höhe gezahlt. So hat der gesetzliche Vertreter einer Klagenden bis jetzt Entschädigungs- und Schmerzensgeldzahlungen in Höhe von rund 660.000 Mark erhalten. Dieser Betrag erhöht sich zur Zeit um rund 12.000 Mark monatlich.
Ombudsmann
Die Bahn hatte unmittelbar nach dem Unfall den Verletzten und Hinterbliebenen mit Prof. Dr. Ernst Krasney, Vizepräsident des Bundessozialgerichts a.D., einen unabhängigen und sehr sachkundigen Ansprechpartner als Interessenmittler zur Seite gestellt. Damit gab es erstmals nach einen Unglück einen Ombudsmann als neutralen Ansprechpartner für Betroffene.
Die Bahn hat Prof. Dr. Krasney für seine Tätigkeit einen Fonds in Höhe von zunächst 5 Mio. Mark für die Organisation und Durchführung eines umfassenden Nachbetreuungsprogramms zur Verfügung gestellt. Prof Dr. Krasney hat das Geld für finanzielle Leistungen in besonderen Fällen und über den gesetzlichen Schadenersatz hinaus sowie für die Finanzierung der am 11. Mai 2001 eingeweihten Gedenkstätte in Eschede verwendet.
"Mit den Mitteln des Fonds konnte ich da helfen, wo es das deutsche Schadenersatzrecht nicht vorsieht, die persönliche Situation der Betroffenen aber eine Betreuung durch Psychologen und eine zusätzliche finanzielle Unterstützung erforderlich machte", erläutert Prof. Dr. Krasney. "Darüberhinaus wurde den Betroffenen die Möglichkeit eröffnet, über einen Zeitraum von drei Jahren in 16 von Psychologen betreuten Gruppen die psychischen Folgen des Unglücks zu bewältigen".
Spendengelder
Sämtliche Schmerzensgeld- und Schadenersatzzahlungen hat nachweislich die Bahn gezahlt. Die Soforthilfen der Länder Niedersachsen und Bayern und alle Spendengelder wurden selbstverständlich nicht auf den zu leistenden Schadenersatz der Bahn angerechnet.
Die Soforthilfen der Länder wurden von diesen direkt an die Hinterbliebenen verteilt. Die Spenden in Höhe von rund 800.000 Mark, die auf zwei von der Bahn eingerichteten Spendenkonten eingegangen waren, hat Ombudsmann Prof. Dr. Krasney an Betroffene des Unglücks verteilt.
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