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Deutsche Bahn AG

Im Streit um ihre Kundeninformationsmedien setzt die Bahn auf gerichtliche Klärung

Berlin (ots)

Die Deutsche Bahn hält an ihrer Auffassung fest,
dass sie nicht verpflichtet sein kann, Werbung für die
Konkurrenzprodukte ihrer Wettbewerber zu machen. Dem heute
angekündigten Ermittlungsverfahren des Bundeskartellamtes sieht die
Bahn gelassen entgegen. Denn einerseits hat die Bahn den Verfüngungen
des Landgerichts Berlin, Konkurrenzunternehmen in die elektronischen
Kundeninformationsmedien vorläufig aufzunehmen, entsprochen und
andererseits steht die endgültige gerichtliche Klärung dieser Frage
ohnehin kurzfristig an.
Das Landgericht Berlin hat der Ostmecklenburgischen Eisenbahn
(OME) eine Frist bis zum 19. Februar 2003 gesetzt, um wegen der von
ihr geforderten Aufnahme der Fernverkehrsverbindung Gera - Rostock in
die Kundeninformationsmedien der Deutschen Bahn Klage in der
Hauptsache zu erheben. Im Hauptsacheverfahren wird sich erweisen, ob
Wettbewerber tatsächlich einen Rechtsanspruch auf Werbung durch die
Deutsche Bahn haben.
Im vorläufigen Rechtsschutz hat das Gericht den von der OME
gestellten Antrag auf Aufnahme in die Printmedien der Deutschen Bahn
zurückgewiesen. Für die elektronischen Medien wurde vorläufig die
Aufnahme des Zugpaares Gera - Rostock angeordnet. Der Geschäftsführer
der OME hatte eidesstattlich versichert, er müsse ohne eine solche
einstweilige Anordnung diese Verbindung einstellen, da die Auslastung
des Zuges im Falle der Herausnahme aus den elektronischen Medien der
Deutschen Bahn um 30 Prozent zurückgehen würde. Nur wenige Wochen
später hat demgegenüber der Geschäftsführer der OME-Mutter Connex in
einer öffentlichen Vortragsveranstaltung erklärt, das Zugpaar Gera -
Rostock habe durch die Herausnahme aus den Kundeninformationsmedien
der Bahn keinen Einbruch erlebt, da der Bekanntheitsgrad bereits
ausreichend gut sei.
Ebenso wie im Parallelverfahren, das die Lausitzbahn - ebenfalls
eine Connex-Tochter - wegen der von ihr betriebenen
Fernverkehrsverbindung Cottbus - Stralsund angestrengt hatte,
respektiert die Bahn selbstverständlich die im Eilverfahren ergangene
vorläufige Anordnung des Gerichts. Nach einer der Bahn vorliegenden
Marktstudie informieren sich jedoch fast 40 Prozent der Fahrgäste der
Verbindung Gera - Rostock auf der Internetseite von Connex über
Fahrpläne und Preise dieses Zuges, 32 Prozent über das Reisebüro und
nur sechs Prozent über die Kundeninformationsmedien der Deutschen
Bahn. Diese Fakten stehen im deutlichen Widerspruch zu einem
angeblich drohenden Rückgang der Auslastung des Zuges um 30 Prozent,
auf den sich die OME im vorläufigen Rechtsschutz berufen hatte.
Bis Mittwoch dieser Woche wird sich herausstellen, ob die OME der
gerichtlichen Aufforderung zur Erhebung der Hauptsacheklage Folge
leisten wird. Bei fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist kann die
einstweilige Anordnung des Landgerichts über die vorläufige Aufnahme
der Verbindung Gera - Rostock in die elektronischen
Kundeninformationsmedien der Bahn wieder aufgehoben werden.
Werner W. Klingberg 
Konzernsprecher
Tel. 030 297 6 11 80
Fax  030 297 6 20 86
Achim Stauß
Stv. Sprecher Personenverkehr
Tel. 069 265 68 77
Fax  069 265 76 26
e-mail:  medienbetreuung@bahn.de
Internet: http://www.bahn.de/presse

Original-Content von: Deutsche Bahn AG, übermittelt durch news aktuell

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