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Deutsche Bahn AG

GDL läßt Tarifverhandlungen scheitern

Berlin (ots)

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)
hat am späten Freitagabend die Verhandlungen im Rahmen der Tarifrunde
2003 zwischen dem Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und
Verkehrsdienstleister (Agv MoVe) und der GDL erneut für gescheitert
erklärt. "Wir bedauern das sehr", sagte Bahnchef Hartmut Mehdorn im
Anschluss an die Verhandlungsrunde, "seit Beginn der Tarifrunde im
Januar 2003 haben wir alle nur denkbaren Verhandlungsmöglichkeiten
ausgeschöpft, um einen Tarifabschluss mit allen drei
Bahn-Gewerkschaften zu erzielen. Das Verhalten der GDL ist für uns
nicht mehr nachvollziehbar. Hier werden allein
organisationspolitische Interessen verfolgt. Die Interessen der
Bahn-Mitarbeiter stehen bei der GDL offensichtlich nicht mehr im
Mittelpunkt."
Personalvorstand Dr. Norbert Bensel: "Wir haben einen
Tarifabschluss, der von unseren Mitarbeitern und der Öffentlichkeit
als fair anerkannt wird. Wir haben mit den Einmalzahlungen eine
soziale Komponente für untere Einkommensgruppen. Wir haben in Zeiten
von Rekordarbeitslosigkeit einen Abschluss, der keinen zusätzlichen
Druck auf die Beschäftigung der Bahn ausübt. Und wir haben die
endgültige Ost-West-Anpassung geschafft. Ein eventueller Streik auf
dem Rücken der Kunden wäre deshalb völlig unverständlich."
Am 31. März 2003 war das Schlichtungsverfahren zwischen der GDL
und dem Agv MoVe mit einem einvernehmlichen Schlichterspruch beendet
worden. Die Schlichter Prof. Dr. Kurt Biedenkopf, ehemaliger
Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, und Prof. Dr. Wolfgang
Hromadka, Professor für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und
Wirtschaftsrecht an der Universität Passau, hatten auf der
rechtlichen Grundlage der Tarifeinheit die personalpolitische
Notwendigkeit eines einheitlichen Tarifwerkes für die Bahn zum Wohle
des Unternehmens und der Beschäftigten betont.
Die Schlichter hatten empfohlen,
  • dass die GDL und die Verhandlungsgemeinschaft Transnet/GDBA sobald wie möglich Verhandlungen darüber aufnehmen sollen, wie eine Kooperation zwischen den drei Bahngewerkschaften herbeigeführt werden kann. Dadurch soll die GDL die Federführung für alle Forderungen und Regelungen, die die Lokomotivführer betreffen, bekommen. Außerdem sollen sich alle Forderungen und Regelungen bezüglich der Lokführer in das Gesamtgefüge des Bahn-Tarifwerkes einfügen.
  • dass zwischen der Bahn und den Bahngewerkschaften Verhandlungen insbesondere zur Verbesserung der Entgeltstrukturen, zu Fragen der Arbeitszeit und der Zulagen so schnell wie möglich aufgenommen werden sollen. Vor diesen Verhandlungen sollte allerdings die empfohlene Vereinbarung zwischen der GDL und der Verhandlungsgemeinschaft Transnet/GDBA von den Gewerkschaften verhandelt werden.
  • dass der Agv MoVe und die Bahn für den Fall des Zusammenwirkens von GDL und Transnet/GDBA bereit sind, der Selbstständigkeit der GDL auch durch die Gestaltung der lokführerspezifischen tarifvertraglichen Regelungen innerhalb des einheitlichen Tarifwerkes Rechnung zu tragen.
  • dass der Tarifabschluss vom 15. März 2003 zwischen Bahn und Transnet/ GDBA auch mit der GDL abgeschlossen wird.
In der Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission heißt es
weiter, dass die GDL bereit sein solle, auf die weitere Verfolgung
eines Spartentarifvertrages für Lokomotivführer zu verzichten.
Spezifische tarifvertragliche Regelungen, wie etwa für
Lokomotivführer, sollen auch in Zukunft in einem einheitlichem
Tarifwerk eingebettet bleiben.
Mit der heutigen erneuten Erklärung des Scheiterns ignoriert die
GDL die Einigungsempfehlung der beiden Schlichter, die sie
ursprünglich einvernehmlich mitgetragen hat. "Die Schlichter und wir
hatten gehofft, mit unseren Anstrengungen in den letzten Wochen im
Interesse aller Beteiligten den Tarifkonflikt beizulegen und eine
Basis für die wettbewerbsfähige und zukunftsfähige Tarifpolitik der
Bahn zu schaffen. Dieses Ziel setzt die GDL leichtfertig aufs Spiel",
so Personalvorstand Dr. Norbert Bensel.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann in einem
Unternehmen mit mehreren Gewerkschaften immer nur ein Tarifvertrag
angewendet werden, und ein solcher besteht bereits. Es gilt der
sogenannte Grundsatz der Tarifeinheit. Ein eventueller Arbeitskampf
wäre nicht rechtmäßig und würde dem Unternehmen und seinen Kunden
erheblichen Schaden zufügen.
Werner W. Klingberg
Konzernsprecher
Tel. 030 297-61180
Fax 030 297-62086
Uwe Herz 
Stellv. Konzernsprecher
Tel. 030 297-61128www.bahn.de/presse
Fax 030  297-61935medienbetreuung@bahn.de
Herausgeber: Deutsche Bahn AG
Kommunikation, Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin
Verantwortlich für den Inhalt: Dieter Hünerkoch

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