Ors0985: Zum Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt
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Berlin (ors) -
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Das Arbeitsgericht Frankfurt/M. hat heute seine einstweiligen Verfügungen bestätigt und damit erneut erklärt, dass die von der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) angedrohten Streiks zur Durchsetzung eines Spartentarifvertrags unverhältnismäßig und damit unzulässig sind. Nach diesem Urteil sind weiterhin keine Streiks zu befürchten.
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Froh über das Urteil sind vermutlich nicht nur die Bahnkunden. Auch bei der Arbeitgeberseite herrscht Erleichterung. Stellvertretend für die Deutsche Bahn äußerte sich Personalvorstand Norbert Bensel:
O-Ton (ors09851) Norbert Bensel, Personalvorstand Deutsche Bahn AG (Länge: 7 sec.)
Ich bin froh, dass wir gewonnen haben, und ich bin auch froh, dass unsere Kunden jetzt wissen, dass in den nächsten Wochen nicht mit Streik zu rechnen ist.
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Dennoch betont man von Seiten der Arbeitgeber weiterhin die Bereitschaft am Verhandlungstisch eine Lösung zu erzielen:
O-Ton (ors09852) Norbert Bensel, Personalvorstand Deutsche Bahn AG (25 sec.)
Wir haben, bevor wir dieses Urteil hatten, gestern die GDL nochmals aufgefordert, mit uns zu verhandeln. Weil wir der Meinung sind, dass dieses Thema am Verhandlungstisch zu lösen ist, dass wir hier über Entgeltstrukturen, über Arbeitszeit, über Zulagen verhandeln müssen, genauso wie wir mit Transnet und GDBA verhandeln. Und wir fordern nochmals die GDL auf endlich zu verhandeln und nicht unsere Mitarbeiter und unsere Kunden zu verunsichern.
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Schon für die nächste Woche sind bereits die nächsten Gespräche mit den Gewerkschaften geplant:
O-Ton (ors09853) Norbert Bensel, Personalvorstand Deutsche Bahn AG (12 sec.)
Also wir haben ja Verhandlungen verabredet, sowohl mit der Transnet und der GDBA im Rahmen eines Arbeitsprogrammes und ich denke und hoffe, dass wir in der nächsten Woche die ersten Gespräche haben.
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Die GDL hat den Termin jedoch noch nicht bestätigt. Sie hält daran fest, dass vorab der Spartentarifvertrag zugesagt werden muss. Auf diese Bedingung kann und will die Arbeitgeberseite jedoch nicht eingehen. Nach deren Rechtauffassung herrscht Tarifeinheit. Und das bedeutet, dass in einem Unternehmen mit mehreren Gewerkschaften ein einheitlicher Tarifvertrag mit allen beteiligten Gewerkschaften zur Geltung kommen muss.
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Uwe Herz
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