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Grippewelle prägt Entwicklung der Sterbefallzahlen im 1. Quartal 2025

WIESBADEN (ots)

Im 1. Quartal 2025 sind in Deutschland nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 282 290 Menschen gestorben. Dabei waren die Sterbefallzahlen seit Ende Januar 2025 zeitgleich mit einer vergleichsweise starken Verbreitung von Atemwegserkrankungen ("Grippewelle") gegenüber dem mittleren Wert der vier Vorjahre erhöht. Zu Jahresbeginn lagen die Sterbefallzahlen zunächst noch deutlich unter dem mittleren Wert der Vergleichsjahre (1. Kalenderwoche vom 30. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025: -9 %). Ende Januar überstiegen die Sterbefallzahlen dann den entsprechenden Wert. Insgesamt lagen die Sterbefallzahlen damit im Januar 2025 im Bereich des mittleren Werts der Jahre 2021 bis 2024 für diesen Monat. Im Februar 2025 starben dann deutlich mehr Menschen als in den vier Vorjahren, die Differenz zum Vergleichswert betrug in diesem Monat insgesamt +9 %. Im März 2025 ging der Unterschied zum Vergleichswert etwas zurück und betrug noch +5 %.

Auswirkung der Grippewelle zeigte sich in anderen europäischen Ländern früher

Das EuroMOMO-Netzwerk zur Beobachtung von Sterblichkeitsentwicklungen ordnet Befunde zur Übersterblichkeit auf Basis einer eigenen Hochrechnung unvollständiger Meldungen und eines eigenen Übersterblichkeitskonzepts europaweit vergleichend ein. Im 1. Quartal 2025 wurden in den meisten europäischen Ländern dort insbesondere zu Jahresbeginn größere Abweichungen von den erwartbaren Entwicklungen festgestellt. So wurden beispielsweise für Frankreich und für Spanien im Januar zeitweise eine "hohe Übersterblichkeit" ("high excess") festgestellt. Als die Grippewelle dann im Februar in Deutschland ihren Höhepunkt erreichte, ging sowohl die Intensität der Grippewelle wie auch die beobachtete Übersterblichkeit europaweit tendenziell bereits zurück.

Methodische Hinweise:

Grundlage der aktuellen Sterbefallauswertung für das Jahr 2025 sind erste vorläufige Daten (Rohdaten). Dabei handelt es sich zunächst um eine reine Fallzahlauszählung der eingegangenen Sterbefallmeldungen aus den Standesämtern ohne die übliche Plausibilisierung und Vollständigkeitskontrolle der Daten. Durch gesetzliche Regelungen zur Meldung von Sterbefällen beim Standesamt und Unterschiede im Meldeverhalten der Standesämter an die amtliche Statistik sind diese Daten noch unvollständig. Die vorläufigen Sterbefallzahlen beziehen sich auf den Sterbetag.

Aufgrund der hohen Relevanz aktueller Sterbefallzahlen in der Corona-Pandemie hat das Statistische Bundesamt im Jahr 2021 ein Schätzmodell zur Hochrechnung der unvollständigen Daten entwickelt. Damit lassen sich bundesweite Sterbefallzahlen bereits nach etwa einer Woche bereitstellen. Dabei werden die Sterbefallzahlen der letzten neun dargestellten Wochen auf Basis der bislang eingegangenen Meldungen aus den Standesämtern hochgerechnet. Die Zahlen können deshalb zu einem späteren Zeitpunkt geringfügig höher oder niedriger sein. Die Schätzung basiert auf in der Vergangenheit beobachteten Mustern im Meldeverzug, die sich regional zum Teil deutlich unterscheiden. Miteinander vergleichbare Ergebnisse für die Bundesländer liegen deshalb erst nach etwa vier Wochen vor. Die Sterbefallauswertung wird wöchentlich auf der Themenseite "Sterbefälle und Lebenserwartung" aktualisiert.

Anhand der vorläufigen Sterbefallzahlen lassen sich Phasen der Übersterblichkeit im Laufe eines Jahres identifizieren. Hierfür wird ein Vergleich zu einem mittleren Wert (Median) von jeweils vier direkten Vorjahren herangezogen, um das unterschiedliche Ausmaß von saisonal wiederkehrenden Effekten (z. B. durch Wellen von Infektionskrankheiten oder von Hitzewellen) zu berücksichtigen. Bei der Berechnung des Medianwerts bleiben die niedrigste und die höchste Sterbefallzahl aus den vier Vorjahren unberücksichtigt. Dieser Vergleichswert hat somit gegenüber dem arithmetischen Mittel den Vorteil, weniger anfällig gegenüber Sonderentwicklungen und Ausreißern zu sein, wie sie während der Corona-Pandemie gehäuft auftraten. Der Effekt der steigenden Lebenserwartung und des steigenden Anteils älterer Menschen auf die zu erwartende Zahl an Sterbefällen kann in diesen unterjährigen Vergleich mit dem Median nicht einberechnet werden. Die demografische Entwicklung erfordert deshalb aktuelle Zeitbezüge: Je länger der Vergleichszeitraum zurückreicht, desto stärker wirken sich Alterung und Lebenserwartung auf die Entwicklung der Sterbefallzahlen aus.

Für den Zeitraum der Corona-Pandemie lässt sich die Entwicklung der Sterbefallzahlen nur vor dem Hintergrund der Maßnahmen zu deren Eindämmung interpretieren. Neben der Vermeidung von COVID-19-Todesfällen können die Maßnahmen und Verhaltensänderungen auch dafür gesorgt haben, dass zeitweise weniger Sterbefälle durch andere Infektionskrankheiten wie beispielsweise die Grippe verursacht wurden. Rückgänge oder Anstiege bei anderen Todesursachen können ebenfalls einen Effekt auf die gesamten Sterbefallzahlen haben. Über die Häufigkeit einzelner Todesursachen können die Sterbefallzahlen jedoch keine Auskunft geben. Entsprechende Informationen wurden für die Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023 in separaten Pressemitteilungen veröffentlicht.

Für die abschließende Einordnung der Sterblichkeitsentwicklung werden die Sterbefälle noch ins tatsächliche Verhältnis zur Bevölkerung gesetzt, um beispielsweise auch den Alterungsprozess der Bevölkerung einzubeziehen. Die dafür erforderlichen endgültigen Ergebnisse inklusive aller Nachmeldungen liegen turnusgemäß zur Mitte des jeweiligen Folgejahres vor.

Das Statistische Bundesamt ist gemäß § 16 Bundesstatistikgesetz verpflichtet, Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse geheim zu halten. Bisher wurde das für die Sterbefallzahlen mithilfe von Vergröberungen (z. B. der Bildung von Altersgruppen) oder Zellsperrungen getan. In Zeiten immer flexibler werdender Datenangebote in Datenbanken und der wachsenden Bedeutung kleinräumiger Daten stoßen diese individuellen Regelungen jedoch an ihre Grenzen. Ab dem Berichtsjahr 2025 wird die sogenannte Cell-Key-Methode auf alle Ergebnistabellen angewandt. Bei dieser Methode werden bei der Erzeugung der Ergebnisse leichte Veränderungen der Fallzahlen vorgenommen. Einigen Ergebnissen wird ein kleiner "Überlagerungswert" zugewiesen (zum Beispiel +2 oder -1). Anstelle des Originalergebnisses wird die Summe aus Originalergebnis und "Überlagerungswert" veröffentlicht. Die 0 ist von der Überlagerung ausgeschlossen, sodass eine nicht vorhandene Beobachtung auch nicht künstlich erzeugt wird. Wenn Daten, die mit der Cell-Key-Methode geheim gehalten worden sind, in einer Tabelle dargestellt werden, ergibt sich bei der Aufsummierung der Zeilen oder Spalten in der Tabelle nicht immer die veröffentlichte Gesamtzahl.

Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.

Weitere Auskünfte:
Demografische Analysen
Telefon: +49 611 75 4866
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Pressekontakt:

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Telefon: +49 611-75 34 44

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