ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
[ver.di-Medieninfo] Altenpflege gehört bei Koalitionsverhandlungen oben auf die Agenda
Altenpflege gehört bei Koalitionsverhandlungen oben auf die Agenda
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen, zügig für notwendige Verbesserungen in der Altenpflege zu sorgen. „Die Altenpflege gehört ganz oben auf die politische Agenda“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Die Menschen möchten ihren Lebensabend in Würde verbringen. Jetzt müssen die Weichen gestellt werden, um die dafür nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen.“ Das fordern auch rund 80 betriebliche Interessenvertreterinnen und -vertreter, die am Mittwoch bei einer Fachtagung in Berlin eine entsprechende Resolution verabschiedeten.
„Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat viel gemacht, aber wenig bewegt. Die grundlegenden Probleme sind weiterhin ungelöst“, stellte Bühler fest. „Die nächste Bundesregierung muss das angehen und für mehr Personal, flächendeckend gute Löhne und eine grundlegende Finanzreform in der Altenpflege sorgen. Das muss im Koalitionsvertrag festgeschrieben werden.“ Die Gewerkschafterin bedauerte, dass sich SPD, Grüne und FDP in den Sondierungen nicht auf die Einführung einer Bürgerversicherung geeinigt haben. „Zumindest müssen die angehenden Koalitionäre aber einen Finanzausgleich zwischen der Privaten und der Sozialen Pflegeversicherung schaffen. Dies führt zu mehr Gerechtigkeit und erweitert die finanziellen Spielräume für dringend nötige Verbesserungen.“
Für eine qualitativ hochwertige Pflege brauche es in den Einrichtungen mehr qualifiziertes Personal. Mit Verweis auf das von der Uni Bremen entwickelte Personalbemessungsinstrument, das für die stationäre Pflege einen Personalmehrbedarf von 36 Prozent feststellt, sagte Bühler: „Wir müssen alles dafür tun, genug Menschen für die Altenpflege zu gewinnen und im Beruf zu halten. Eine zentrale Voraussetzung dafür ist eine flächendeckend gute Bezahlung.“ Insbesondere bei kommerziellen Trägern liege die Entlohnung meist weit unter dem Niveau des Flächentarifvertrags TVöD. „Ob das unter Spahn beschlossene Gesetz zur tariflichen Bezahlung in der Altenpflege dem Lohndumping profitorientierter Unternehmen einen Riegel vorschiebt, ist mehr als fraglich. Es muss spätestens 2023 evaluiert werden – nicht erst 2025, wie bislang geplant.“
Entschieden handeln müsse die neue Regierung auch bei den Eigenbeiträgen in der stationären Pflege. „Die unter Spahn beschlossenen Leistungszuschläge bringen den Bewohnerinnen und Bewohnern kurzfristig ein wenig Entlastung. Sie verhindern aber nicht, dass nötige Kostensteigerungen auch künftig zu Lasten der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Familien gehen“, monierte Bühler. Nötig seien daher eine echte Deckelung der Eigenbeiträge und die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung, die alle pflegebedingten Kosten vollständig abdeckt. „Pflegebedürftigkeit darf nicht arm machen. Das muss die neue Bundesregierung sicherstellen.“
Die Resolution der betrieblichen Interessenvertretungen finden Sie hier: https://gesundheit-soziales.verdi.de/mein-arbeitsplatz/altenpflege/++co++43656a2a-318f-11ec-86e3-001a4a160119
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