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ver.di-Medieninfo: CETA: Bundesregierung will Handelsabkommen durchpeitschen – ver.di: Ratifizierung aussetzen bis Kritikpunkte ausgeräumt sind
CETA: Bundesregierung will Handelsabkommen durchpeitschen – ver.di: Ratifizierung aussetzen bis Kritikpunkte ausgeräumt sind
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert von der Regierung, die erste Lesung des so genannten „CETA-Ratifizierungsgesetzes“ auszusetzen, die Kritikpunkte nach zu verhandeln und erst dann das Verfahren weiter zu betreiben: „Es ist völlig inakzeptabel, wenn die Bundesregierung nach jahrelangem Stillstand jetzt handstreichartig ein politisch hoch umstrittenes Vertragswerk in Kraft setzen will. Solange die Kernkritik an Investitionsschutz, öffentlicher Daseinsvorsorge und den Regeln zu Arbeitnehmer*innen- und Umweltrechten nicht ausgeräumt wird, darf CETA auch nicht ratifiziert werden“, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Mittwoch. Das Gesetz steht am Donnerstag (7. Juli 2022) zur ersten Lesung im Deutschen Bundestag auf der Tagesordnung.
Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen war seit 2009 zwischen der Europäischen Union und Kanada verhandelt worden und 2017 vorläufig, aber mit maßgeblichen Einschränkungen in Kraft getreten. Mit der vollen Ratifizierung durch die Bundesregierung würden auch jene Teile wirksam werden, die politisch hochumstritten sind wie die lückenhafte Verankerung von Umwelt- und Arbeitnehmerschutzrechten, Gefährdungen für die öffentliche Daseinsvorsorge und vor allem Sonderrechte für ausländische Investoren in Gestalt einer eigenen supranationalen Gerichtsbarkeit.
Umso unverständlicher sei es, dass die Bundesregierung die vergangenen knapp fünf Jahre nicht genutzt habe, die umstrittenen Regeln nachzubessern, kritisierte Werneke. „Stattdessen hat die Bundesregierung jetzt – mit einer absurd kurzen Frist von nicht einmal 24 Stunden für die obligatorische Verbändeanhörung – die vollständige Ratifizierung des unverändert gebliebenen Vertragswerks eingeleitet.“ Die Fehler im Abkommen versuche man derweil mit nachgeschobenen Protokollerklärungen und Interpretationsauslegungen zu heilen. „Das wird nicht funktionieren“, sagte Werneke weiter. Stattdessen sei zu befürchten, dass genau diese Erklärungen und Auslegungsfragen vor eben jenen Sondergerichten für Investoren landen, die seit Jahren massiv in der öffentlichen Kritik stünden.
V.i.S.d.P.
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