ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Medien-Info: Tarifrunde der Länder: ver.di-Bundestarifkommission stimmt Verhandlungsergebnis zu
Tarifrunde der Länder: ver.di-Bundestarifkommission stimmt Verhandlungsergebnis zu
Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst (BTK öD) der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat dem Tarifergebnis für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder mit großer Mehrheit zugestimmt. Zuvor hatten sich 66,5 Prozent der ver.di-Mitglieder in Betrieben und Einrichtungen der Länder im Rahmen einer Mitgliederbefragung für das Verhandlungsergebnis vom 9. Dezember 2023 ausgesprochen.
Durch den Tarifvertrag erhalten die Länderbeschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro: Für den Dezember 2023 wird ein Betrag von 1.800 Euro netto gewährt. Von Januar bis einschließlich Oktober 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 120 Euro netto. Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. November 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro. Ab dem 1. Februar 2025 kommt darauf eine weitere Entgelterhöhung um 5,5 Prozent. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 25 Monate bis zum 31. Oktober 2025. Im Durchschnitt steigen die Gehälter der Länderbeschäftigten während der Laufzeit um mehr als elf Prozent.
Dual Studierende, Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten erhalten demnach für Dezember 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 1.000 Euro sowie in der Zeit vom Januar bis zum Oktober 2024 monatlich jeweils 50 Euro netto. Die Ausbildungsentgelte steigen ab 1. November 2024 um 100 Euro, ab dem 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro. Außerdem konnte eine unbefristete Übernahme von Auszubildenden vereinbart werden, die eine Abschlussnote von 3 oder besser erzielt haben. Bei den weiteren Regelungen konnte unter anderem die Ausweitung der bestehenden Pflegezulage auf den Justiz- und Maßregelvollzug und der Zulage für den Gesundheitsdienst erreicht werden. Für die Sozial- und Erziehungsdienste verständigten sich die Tarifvertragsparteien auf die Gewährung von Zulagen von 130 und 180 Euro für bestimmte Entgeltgruppen in den Stadtstaaten.
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