PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG
BGH stärkt Position der PMG bei Pressespiegel-Vermarktung
Berlin (ots)
Die Gesellschafter der PMG Presse-Monitor Deutschland GmbH & Co. KG kamen auf ihrer heutigen Sitzung in Düsseldorf zu dem Ergebnis, daß die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 11. Juli 2002 die Arbeit der Gesellschaft nicht beeinträchtigt, im Gegenteil hat diese ihre Position auf dem Markt noch gestärkt.
Der BGH hat ausdrücklich festgestellt, daß sich kommerzielle Anbieter von Pressespiegeln nicht auf das Pressespiegelprivileg des § 49 UrhG berufen können.
Die Herstellung eines elektronischen Pressespiegels nach § 49 UrhG, auf dessen Grundlage die VG Wort tätig ist, haben die Karlsruher Richter nur unter sehr engen Voraussetzungen zugelassen. Er dürfe sich nicht wesentlich von der Übermittlung in Papierform unterscheiden und nur unternehmens- oder behördenintern an einen überschaubaren Empfängerkreis gehen, eine Weiterverarbeitung sei ausgeschlossen und daher lediglich die Verwendung von Grafikdateien möglich. Eine Archivierung sei nicht gestattet.
Unabhängig von der BGH-Entscheidung sieht § 49 UrhG als Voraussetzung für jede Art von Pressespiegel vor, dass die darin enthaltenen Artikel tagesaktuellen Bezug haben und thematisch lediglich aus den Bereichen Politik, Wirtschaft oder Religion stammen dürfen. Insbesondere Artikel aus Zeitschriften sind danach von der Aufnahme in einen Pressespiegel ausgenommen.
Mit dieser Entscheidung, so die PMG-Gesellschafter, wird nur in einer sehr begrenzten Anzahl von Fällen ein elektronischer Pressespiegel nach § 49 UrhG möglich sein. "Für die übergroße Zahl der Fälle hat die Entscheidung des BGH keine Auswirkungen." sagt der Vorsitzende der PMG-Gesellschafterversammlung, RA Georg Wallraf. Auf dem Markt werden elektronische Pressespiegel gebraucht, die frei sind von den Beschränkungen des § 49 UrhG.
Die PMG bietet dagegen das gesamte Spektrum der für die Praxis interessanten Dienstleistungen. Denn die PMG liefert authentische Texte direkt aus den Redaktionssystemen der Verlage in den Formaten, die für die Intranet-Nutzung gefordert sind. Weiterhin räumt PMG die Möglichkeit ein, Artikel bis zu 4 Wochen im Intranet vorzuhalten und ein digitales Belegexemplar bis zu einem Jahr zu speichern. Kunden der PMG haben mit rund 125 Titeln auch solche Inhalte verfügbar, die durch § 49 UrhG nicht abgedeckt sind: Artikel aus Zeitschriften und solche Artikel, die weder thematisch noch vom Aktualitätsanspruch unter § 49 UrhG fallen. Zudem sind über PMG auch die Artikel lieferbar, deren Bezug über einen nach § 49 UrhG möglichen Rechtevorbehalt der Zuständigkeit einer Verwertungsgesellschaft entzogen werden können.
Auch nach der BGH-Entscheidung bietet die PMG Ihren Kunden eine umfassende und rechtssichere Lösung für elektronische Pressespiegel, für die keine zusätzlichen Zahlungen an Verwertungsgesellschaften erfolgen müssen. Die PMG stellt ihre Kunden ausdrücklich von solchen Ansprüchen frei.
Legal, digital und schnell
Presse-Monitor ist das Unternehmen der deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, das auf rechtlich abgesicherter Basis Content für die Erstellung elektronischer Pressespiegel anbietet. Seit April 2001 am Markt tätig, bietet PMG derzeit 125 Titel von über 40 Verlagen an.
Zu den Gesellschaftern der PMG gehören neben den beiden Verbänden der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger (BDZV und VDZ) die folgenden Verlage: Axel Springer Verlag AG, Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Gruner & Jahr AG & Co., Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG, Süddeutsche Zeitung GmbH, Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH.
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