VDA - Verband der Automobilindustrie e.V.
IAA-Symposium zur Novellierung des Fahrerlaubnisrechts
EU-Führerschein stellt Hersteller und Fahrer vor Herausforderungen
Hannover/Berlin (ots)
"Wir brauchen ein Fahrerlaubnisrecht, das transparent, flexibel, kostenbewusst, unbürokratisch und rechtssicher ist - in einem Wort praxisgerecht", sagte Christian Labrot, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Wirtschaft, Verkehr und Logistik e.V. (BWVL) auf einem Symposium zur Novellierung des Fahrerlaubnisrechts auf der 63. IAA Nutzfahrzeuge in Hannover. "Doch das ist bei den neuen EU-Vorgaben leider nicht der Fall. Ihnen mangelt es vor allem an Transparenz, Anwendbarkeit und Flexibilität." Diese Richtlinien betreffen allein in Deutschland mehr als 773.000 Fahrzeugführer.
Zu der Fachveranstaltung mit dem Titel "Novellierung des Fahrerlaubnisrechts - Welche Fahrzeugkombinationen sind zukünftig möglich?" hatten der Verband der Automobilindustrie (VDA) und die Arbeitsgemeinschaft Nutzfahrzeuge, Karosserie- und Fahrzeugbau (ARGE NKF) eingeladen. Anlass der Diskussion der rund 50 Teilnehmer war die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein vom 20. Dezember 2006, die bis 2013 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Bereits im Januar des kommenden Jahres sind die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, ein entsprechendes Gesetz vorzulegen. Außer Christian Labrot hielten Jörg Biedinger, Produktmanager Fahrerlaubnis TÜV Nord Mobilität GmbH & Co. KG, Peter Glowalla, 1. Stellvertretender Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF), und Reinhard Eggers, Geschäftsführender Gesellschafter der Eggers Fahrzeugbau GmbH und Vorsitzender des Vorstands der ARGE NKF, die Fachvorträge. Im Anschluss folgte eine Podiumsdiskussion über die europäische Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts. Moderiert wurde das Symposium von Dietmar Fund, Chefredakteur der Fachmedien "Fahrschule", "Fahrlehrer-Brief" und "Taxi" im Verlag Heinrich Vogel.
Die Novellierung des Fahrerlaubnisrechts betrifft die Hersteller und Betreiber von Nutzfahrzeugen hinsichtlich der an das Fahrerlaubnisrecht anzupassenden Fahrzeuge, einschließlich der Nutzfahrzeug-Kombinationen mit Anhängern bzw. Sattelanhängern. Insbesondere im Bereich der Individuallösungen von Nutzfahrzeugen, die auch mit den "kleineren" Fahrerlaubnisklassen (BE bzw. C1E) gefahren werden dürfen - wie etwa der sogenannte "kleine Sattelzug" -, ist die Novellierung des Fahrerlaubnisrechts von erheblicher Bedeutung. "Hier sind die Fahrzeug- sowie Anhänger- und Aufbautenhersteller gefordert, ihre Fahrzeuge so anzupassen, dass sie von ihren Kunden weiterhin flexibel und zuverlässig eingesetzt werden können und den Anforderungen effizienter Transportlösungen nach wie vor gerecht werden", sagte Dr. Kay Lindemann, Mitglied der VDA-Geschäftsführung, der die Veranstaltung eröffnete.
Diese besonderen Herausforderungen müssten bei der Gesetzgebung berücksichtigt werden. "Die weitere europäische Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts bietet große Chancen, mit innovativen Fahrzeugkombinationen zu einer effizienten, flexiblen und zukunftssicheren Bewältigung des Straßengüterverkehrs beizutragen. Daher sollte die Umsetzung der 3. Fahrerlaubnisrichtlinie in nationales Recht vielfältige und sinnvolle Fahrzeugkombinationen zulassen, um sinnvolle Logistik- und Transportaufgaben, auch und vor allem mit "kleineren" Fahrerlaubnisklassen zu ermöglichen", betonte Lindemann.
Jörg Biedinger und Peter Glowalla gaben in ihren Referaten einen Überblick über die derzeit gültigen 17 Fahrzeugklassen und die daraus resultierenden Führerscheine. Beide bewerteten die derzeitigen Regelungen als sehr kompliziert und wiesen darauf hin, dass die neue EU-Richtlinie noch zu einer Verschärfung führen wird. Aufgrund verschiedener Änderungen bei den Anhängerregeln und zahlreicher Übergangsbestimmungen werde es in Zukunft noch schwieriger sein festzustellen, für welchen konkreten Transport welche Fahrerlaubnis nötig ist, so Biedinger. "Das Fahrerlaubnisrecht ist undemokratisch und unübersichtlich", sagte Peter Gowalla. "Jeder hat grundsätzlich das Recht auf individuelle Mobilität. Die Praxis zeigt aber, dass viele Fahrer nicht genau wissen, für welche Fahrzeuge ihr Führerschein genau gilt."
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