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Robl: EUGH bestätigt zu Recht deutsche Auflagen für entsandte Arbeitnehmer

Berlin (ots)

"Die heute auf eine Klage der Kommission ergangene
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu der in Deutschland 
geltenden Mitführungspflicht von bestimmten deutschsprachigen 
Dokumenten am Ort der Dienstleistungserbringung ist zu begrüßen. Der 
Europäische Gerichtshof hat die deutsche Rechtslage ausdrücklich 
bestätigt. Gleiches gilt für die Ausführungen des Europäischen 
Gerichtshofs im Hinblick auf die Verpflichtung zur Zahlung von 
Beiträgen an die Urlaubskasse." Erklärte der Hauptgeschäftsführer des
Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, 
heute in Berlin. Das insgesamt positive Signal des Europäischen 
Gerichtshofs wird auch nicht dadurch verwässert, dass bestimmte 
Meldepflichten für ausländische Zeitarbeitsfirmen verworfen worden 
sind. "Es wurde Zeit, dass der Europäischen Kommission die Grenzen 
ihres eigenmächtigen Handelns aufgezeigt werden. Sinnlosen Klagen 
gegen Mitgliedstaaten, die deren Kampf gegen Schwarzarbeit und 
illegale Beschäftigung konterkarieren, muss ein Riegel vorgeschoben 
werden." So Robl weiter.
Einer ebenfalls fragwürdigen Mitteilung der Kommission vom 13. 
Juni 2007, in der wichtige Kontrollmechanismen der Mitgliedsstaaten 
im Bereich der Arbeitnehmerentsendung zum wiederholten Male in Frage 
gestellt worden waren, war bereits das Europäische Parlament in einer
Resolution vom 11. Juli 2007 entgegengetreten. Darin forderte das 
Parlament die Kommission unter anderem auf, die Kontrollmaßnahmen der
Mitgliedstaaten zu respektieren, und stellte fest, dass die 
Kommission in ihren Rechtsauslegungen über die Rechtssprechung des 
Europäischen Gerichtshofs hinausgeht. Dies hat sich durch die heutige
Entscheidung bestätigt.
"Es war und ist das entscheidende Anliegen der deutschen 
Bauarbeitgeber, dass die bestehenden Regelungen des deutschen 
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes unangetastet bleiben müssen. Der Kampf 
gegen grenzüberschreitende illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit 
hat heute Unterstützung durch den Europäischen Gerichtshof gefunden",
erklärte Robl abschlließend.

Pressekontakt:

Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de

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