ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe
Baugewerbe: Übergangsfristen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit haben sich bewährt
Berlin (ots)
Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes haben in einem Symposium, das am 2. November 2011 in Berlin durchgeführt wurde, eine erste Zwischenbilanz nach sechs Monaten voller Arbeitnehmerfreizügigkeit gezogen. ZDB-Vizepräsident Frank Duprè zieht ein positives Fazit der Übergangsfristen: "Der von manchen befürchtete Ansturm von Arbeitnehmern aus den osteuropäischen Mitgliedsstaaten der EU ist bisher ausgeblieben. Dieses führen wir zu einem großen Teil darauf zurück, dass Deutschland als einer der wenigen EU-Mitgliedsstaaten nach dem Beitritt der osteuropäischen Mitgliedsstaaten zum 1. Mai 2004 die zulässigen Übergangsfristen von 7 Jahren ausgeschöpft hat und damit der Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer aus diesen Staaten erst zum 1. Mai 2011 vollständig geöffnet wurde. In diesem Zeitraum haben sich die Arbeits- und Lebensbedingungen zwischen Deutschland und den Beitrittsstaaten offensichtlich so weit angeglichen, dass der Wanderungsdruck für Arbeitnehmer aus diesen Ländern mittlerweile deutlich zurückgegangen ist."
Im Rahmen des Symposiums hatten Vertreter der Tarifvertragsparteien, des Bundesarbeitsministeriums sowie aus Wissenschaft und Praxis ihre bisherigen Erfahrungen mit der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit diskutiert. Das Symposium hat im Ergebnis gezeigt, dass die Auswirkungen der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit insbesondere aufgrund der Übergangsfristen deutlich geringer ausgefallen sind, als sonst zu befürchten war.
Der ZDB fordert daher, auch gegenüber Bulgarien und Rumänien, die erst am 1. Januar 2007 der EU beigetreten sind, die Übergangsfristen von 7 Jahren auszuschöpfen. "Die Bundesregierung ist in Anbetracht dieser Erfahrungen gut beraten, wenn sie sich für eine weitere Beschränkung des Arbeitsmarktzugangs für Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien bis zum 31. Dezember 2013 einsetzt. Andere westeuropäische EU-Mitgliedsstaaten, die gegenüber den am 1. Mai 2004 beigetretenen osteuropäischen Mitgliedsstaaten noch auf Übergangsfristen verzichtet hatten, sind mittlerweile dem deutschen Beispiel gefolgt und haben den Arbeitsmarkzugang für Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien ebenfalls eingeschränkt. Dieses zeigt, dass die Übergangsfristen sinnvoll und richtig sind." So Duprè abschließend.
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