ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe
Mehrheitlicher Schlichterspruch zum 13. Monatseinkommen im Baugewerbe
Berlin (ots)
Nach langen und schwierigen Verhandlungen der Zentralschlichtungsstelle unter Vorsitz von Dr. Heiner Geißler ist heute Nacht im Tarifstreit um das 13. Monatseinkommen im Baugewerbe ein Schiedsspruch zustande gekommen, der von den Mitgliedern der Zentralschlichtungsstelle mehrheitlich angenommen wurde. Diesem Schiedsspruch müssen die Gremien der Tarifvertragsparteien bis zum 29. Oktober 2003 noch zustimmen. Das Schlichtungsergebnis sieht vor, dass Teile des 13. Monatseinkommens zukünftig über eine Öffnungsklausel auf betrieblicher Ebene geregelt werden können. Das bisherige 13. Monatseinkommen von 93 Gesamttariflöhnen bleibt grundsätzlich bestehen. Davon kann jedoch bis auf einen Sockelbetrag von 780 EURO durch Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene abgewichen werden. Nach wie vor kann das 13. Monatseinkommen in zwei Monatsraten im November und April ausgezahlt werden. Der neue Tarifvertrag soll noch in diesem Jahr wirksam werden und eine Mindestlaufzeit bis zum 30.6.2005 haben.
"Mit dieser Vereinbarung hat die Schiedskommission des Baugewerbes für das 13. Monatseinkommen tarifpolitisches Neuland betreten," erklärte der Vorsitzende Dr. Heiner Geißler. Er nannte das Ergebnis "einen Pakt der tarifpolitischen Vernunft" und einen Beweis dafür, "dass innerhalb der Flächentarifverträge für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer ökonomisch sinnvolle Lösungen gefunden werden können". Der Verhandlungsführer der Arbeitgeber, ZDB-Vizepräsident Werner Kahl, erklärte zu dem Schiedsspruch: "Unsere Forderung einer deutlichen Entlastung der Betriebe bei den Lohnzusatzkosten war in der Schlichtung nicht mehr durchsetzbar. Die notwendigen Kostenentlastungen müssen die Betriebe jetzt selbst durchsetzen; dafür haben wir eine unkonditionierte Öffnungsklausel vereinbart." Gemäß Prof. Thomas Bauer, Vizepräsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, haben die Betriebe der Bauwirtschaft mit der neuen Regelung nun die Möglichkeit, aber auch die Pflicht in Zusammenarbeit mit ihren Arbeitnehmern konjunkturelle Probleme in ihrer Kostenstruktur durch angemessene Vereinbarungen abzufedern. "Damit wird die betriebliche Autonomie in sehr positiver Weise gestärkt." Der IG BAU-Bundesvorsitzende Klaus Wiesehügel erklärte: "Wir wollen den Betrieben Raum geben für wirtschaftlich tragfähige Lösungen, die mit den Arbeitnehmern und Betriebsräten zu vereinbaren sind, aber jeder Bauarbeiter soll dabei auf ein verlässliches Fundament bauen können. Das Weihnachtsgeld im Baugewerbe ist damit tarifpolitisch abgesichert und die Betriebsräte können in betrieblichen Bündnissen eigene Akzente setzen."
Verantwortlich:
Dr. Heiner Geißler, Vorsitzender der Zentralschlichtungsstelle Baugewerbe
Für Rücksprachen:
Dr. Ilona K. Klein, Zentralverband Deutsches Baugewerbe, 0172/2144601
Michael Knoche, IG Bauen-Agrar-Umwelt, 0171/5316472
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