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ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe

Mehrheitlicher Schlichterspruch zum 13. Monatseinkommen im Baugewerbe

Berlin (ots)

Nach langen und schwierigen Verhandlungen der
Zentralschlichtungsstelle unter Vorsitz von Dr. Heiner Geißler ist
heute Nacht im Tarifstreit um das 13. Monatseinkommen im Baugewerbe
ein Schiedsspruch zustande gekommen, der von den Mitgliedern der
Zentralschlichtungsstelle mehrheitlich angenommen wurde. Diesem
Schiedsspruch müssen die Gremien der Tarifvertragsparteien bis zum
29. Oktober 2003 noch zustimmen. Das Schlichtungsergebnis sieht vor,
dass Teile des 13. Monatseinkommens zukünftig über eine
Öffnungsklausel auf betrieblicher Ebene geregelt werden können. Das
bisherige 13. Monatseinkommen von 93 Gesamttariflöhnen bleibt
grundsätzlich bestehen. Davon kann jedoch bis auf einen Sockelbetrag
von 780 EURO durch Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene abgewichen
werden. Nach wie vor kann das 13. Monatseinkommen in zwei Monatsraten
im November und April ausgezahlt werden. Der neue Tarifvertrag soll
noch in diesem Jahr wirksam werden und eine Mindestlaufzeit bis zum
30.6.2005 haben.
"Mit dieser Vereinbarung hat die Schiedskommission des Baugewerbes
für das 13. Monatseinkommen tarifpolitisches Neuland betreten,"
erklärte der Vorsitzende Dr. Heiner Geißler. Er nannte das Ergebnis
"einen Pakt der tarifpolitischen Vernunft" und einen Beweis dafür,
"dass innerhalb der Flächentarifverträge für Arbeitgeber wie für
Arbeitnehmer ökonomisch sinnvolle Lösungen gefunden werden können".
Der Verhandlungsführer der Arbeitgeber, ZDB-Vizepräsident Werner
Kahl, erklärte zu dem Schiedsspruch: "Unsere Forderung einer
deutlichen Entlastung der Betriebe bei den Lohnzusatzkosten war in
der Schlichtung nicht mehr durchsetzbar. Die notwendigen
Kostenentlastungen müssen die Betriebe jetzt selbst durchsetzen;
dafür haben wir eine unkonditionierte Öffnungsklausel vereinbart."
Gemäß Prof. Thomas Bauer, Vizepräsident des Hauptverbandes der
Deutschen Bauindustrie, haben die Betriebe der Bauwirtschaft mit der
neuen Regelung nun die Möglichkeit, aber auch die Pflicht in
Zusammenarbeit mit ihren Arbeitnehmern konjunkturelle Probleme in
ihrer Kostenstruktur durch angemessene Vereinbarungen abzufedern.
"Damit wird die betriebliche Autonomie in sehr positiver Weise
gestärkt." Der IG BAU-Bundesvorsitzende Klaus Wiesehügel erklärte:
"Wir wollen den Betrieben Raum geben für wirtschaftlich tragfähige
Lösungen, die mit den Arbeitnehmern und Betriebsräten zu vereinbaren
sind, aber jeder Bauarbeiter soll dabei auf ein verlässliches
Fundament bauen können. Das Weihnachtsgeld im Baugewerbe ist damit
tarifpolitisch abgesichert und die Betriebsräte können in
betrieblichen Bündnissen eigene Akzente setzen."
Verantwortlich:
Dr. Heiner Geißler, Vorsitzender der Zentralschlichtungsstelle
Baugewerbe
Für Rücksprachen:
Dr. Ilona K. Klein, Zentralverband Deutsches Baugewerbe, 
0172/2144601
Michael Knoche, IG Bauen-Agrar-Umwelt, 0171/5316472

Original-Content von: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe, übermittelt durch news aktuell

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