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ZDB-Vize Kahl: Mindestlohn jetzt auf sicherer rechtlicher Grundlage; OVG Berlin bestätigt Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung der Mindestlöhne für das Baugewerbe

Berlin (ots)

Mit Erleichterung und Genugtuung hat der
Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Werner
Kahl, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 10.
März 2004 kommentiert, die Allgemeinverbindlicherklärung der
Mindestlohnregelung für das Baugewerbe für rechtmäßig zu erklären.
"Wie bereits das Bundesverfassungsgericht hat jetzt auch die
Verwaltungsgerichtsbarkeit in mehreren Instanzen die vom
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit erlassene Rechtsverordnung
über die Allgemeinverbindlicherklärung der Tarifverträge über den
Mindestlohn im Baugewerbe für rechtmäßig erklärt. Damit wurden die
dagegen erhobenen Klagen von Außenseiterbetrieben und
Außenseiterverbänden abgewiesen. Die Grundsatzfrage, ob Mindestlöhne
mit allgemeinverbindlicher Wirkung für alle in- und ausländischen
Betriebe vereinbart werden können, ist damit nach jahrelangen
Prozessen endgültig höchstrichterlich geklärt worden.
Damit haben wir die Gewissheit, dass die Einhaltung der
Mindestlöhne auf einer sicheren Rechtsgrundlage durch die staatlichen
Behörden kontrolliert werden kann. Wer bei der Ausführung von
Bauleistungen die Mindestlöhne nicht einhält, verstößt damit
eindeutig gegen die zwingende Mindestlohnregelung und verschafft sich
gesetzeswidrige Wettbewerbsvorteile. Er muss deshalb ohne Wenn und
Aber verfolgt werden. Dies ist gerade im Hinblick auf die
bevorstehende EU-Osterweiterung notwendig", erklärte Kahl in Berlin.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits durch zwei Beschlüsse
vom 18. Juli 2000 und vom 26. November 2003 mehrere
Verfassungsbeschwerden gegen die Rechtsverordnung über die
Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über den Mindestlohn
im Baugewerbe in dem Vorprüfungsverfahren wegen fehlender
Erfolgsaussichten überhaupt nicht zur Entscheidung angenommen.

Pressekontakt:

Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de

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