KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
Sozialdatenschutz in Gefahr
KBV warnt vor Weitergabe von sensiblen Patientendaten an private Abrechnungsstellen
Berlin (ots)
"Die Daten von Teilnehmern an Selektivverträgen sind bei privaten Rechenzentren gefährdet. Diese Abrechnungsstellen bieten nicht die Datensicherheit, wie sie der Verbund der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gewährleisten kann." Das hat Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute anlässlich eines Pressegespräches in Berlin gesagt. Öffentlich-rechtliche und körperschaftsrechtliche Institutionen unterliegen im Gegensatz zu privaten Abrechnungsstellen den strengen Datenschutzregelungen des Sozialgesetzbuches. Eine vergleichbare Datensicherheit kann bei privaten Anbietern nicht garantiert werden.
"Die Sorge um die Sicherheit ihrer Daten könnte Patienten dazu bringen, sich gegen eine auf sie zugeschnittene Versorgungsform zu entscheiden", gab der KBV-Chef zu bedenken. "Dabei sollte die bestmögliche Patientenversorgung im Vordergrund stehen. Dazu gehört auch die Wahlfreiheit der gesetzlich Versicherten", so Köhler.
Aus diesem Grund und um die sensiblen personenbezogenen Gesundheitsdaten zu sichern, bietet die KBV an, die Abrechnung von Leistungen in Selektivverträgen auch dann über die KV-Struktur abzuwickeln, wenn die KV selbst kein Vertragspartner ist. "Eine Abrechnung auf höchstem Datenschutzniveau ist ohne Weiteres über KVen und KBV möglich. Wir sind dazu bereit, diese Aufgabe zu übernehmen", führte der KBV-Chef aus.
Weitere Informationen sind auf der Website der KBV abrufbar unter: http://www.kbv.de/presse/23376.html.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 149.900 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter: www.kbv.de.
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