Alle Storys
Folgen
Keine Story von KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung mehr verpassen.

KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung

Hausarztvertrag mit Knappschaft feiert erstes Jubiläum
Erfolg der bisherigen Zusammenarbeit bestätigt

Berlin (ots)

"Bereits nach einem Jahr hat sich das Potenzial in
der Zusammenarbeit zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung 
(KBV), den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der Knappschaft 
erwiesen. In dem gemeinsamen Hausarztvertrag haben sich bislang über 
5.000 Vertragsärzte und über 105.000 Knappschaftsversicherte 
bundesweit eingeschrieben. Diese erfreuliche Entwicklung bestärkt uns
darin, dass wir auf dem richtigen Weg sind." Mit diesen Worten hat 
Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der KBV, die erste Bilanz zum 
einjährigen Jubiläum des Knappschaftsvertrages gezogen.
Um eine flächendeckende zukunftsorientierte und wohnortnahe 
ambulante Versorgung in ganz Deutschland zu sichern, unterschrieben 
im Sommer 2008 die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der KBV 
und der KVen sowie die Knappschaft einen bundesweiten 
Hausarztvertrag. Die niedergelassenen Hausärzte können freiwillig 
daran teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sie die gesetzlich und 
vertraglich definierten Qualitätsstandards erfüllen. Die 
teilnehmenden Ärzte erhalten pro Quartal neun Euro je 
eingeschriebenem Versicherten. "Mit dem Knappschaftsvertrag haben wir
für die Patienten Versorgungssicherheit und für die Ärzte eine 
verlässliche Zusatzvergütung ihrer Leistung erreicht. So gestalten 
wir den Wettbewerb - und zwar zum Nutzen für Patienten und Ärzte", 
sagte Müller.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 149.900 
niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist
der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die
ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich 
Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den 
gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern 
Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum 
Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die 
KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung 
Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im 
Internet unter: www.kbv.de.

Pressekontakt:

Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202
Tanja Hinzmann, Tel.: 030 / 4005 - 2240
Nadine Jahnz, Tel.: 030 / 4005 - 2208

Original-Content von: KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
Weitere Storys: KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung