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KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung

KBV-Chef: "Klare Regelung im Sinne der Patienten!"
Brillenverordnung weiter Kassenleistung

Berlin (ots)

Augenärztliche Leistungen, die der Verordnung einer
Brille oder anderen Sehhilfen vorausgehen, bleiben Leistungen der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wenn sie dies bereits vor dem
1. Januar 2004 waren. Darauf haben sich die Spitzenverbände der
gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung
(KBV) heute in Köln geeinigt. "Damit haben wir eine praktikable
Regelung, die für alle GKV-Patienten und Vertragsärzte Klarheit
schafft", kommentierte Dr. Manfred Richter-Reichhelm in Berlin das
Verhandlungsergebnis. Der Erste Vorsitzende der KBV weiter: "Für den
Patienten bleibt beim Augenarztbesuch also alles beim Alten,
lediglich die Praxisgebühr muss er zahlen, wenn er über 18 Jahre alt
ist."
Bereits vorige Woche hatte der Staatssekretär im Bundesministerium
für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) der KBV die Auffassung
des Gesetzgebers in dieser Sache mitgeteilt. Klaus Theo Schröder
schrieb am 7. Januar, das GKV-Modernisierungsgesetz habe "die
Erstattung der Kosten für die Verordnung von Sehhilfen begrenzt, aber
nicht vollständig aus dem Leistungskatalog der GKV ausgeschlossen.
Der Anspruch auf die zugrunde liegende ambulante ärztliche Behandlung
wird dadurch nicht tangiert."
In seinem Brief hatte Schröder auch erklärt, dass "die gleiche
Rechtsauffassung auch für den Ausschluss sonstiger veranlasster
Leistungen gilt."
ots-Originaltext: KBV
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=34021

Kontakt:

Dr. Roland Stahl, Tel.: 0221 / 4005 - 213
Roland Ilzhöfer, Tel.: 030 / 4005 - 1230
Gabriele Prissok, Tel.: 030 / 4005 - 1240

Original-Content von: KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell

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