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KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung

KBV zum GKV-WSG
Köhler: Die geringen Chancen müssen wir nutzen

Berlin (ots)

Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur
Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung 
(GKV-WSG) erklärte Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der 
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute in Berlin:
"Nach wie vor lehnen wir alle Elemente der Reform ab, die zu 
Zentralismus, Staatsmedizin und staatlicher Beeinflussung des 
Patienten-Arzt-Verhältnisses führen. Dazu gehört die Tatsache, dass 
das Bundesgesundheitsministerium künftig einen einheitlichen 
Beitragssatz der Krankenkassen festlegen wird. Auch die 
Einflussmöglichkeiten der Politik auf den neu zu gründenden 
Spitzenverband der Krankenkassen auf Bundesebene sowie auf den 
Gemeinsamen Bundesausschuss tragen deutlich erkennbare Züge von 
Staatsmedizin. Eine nachhaltig verbesserte und verbreiterte 
Finanzierungsgrundlage der GKV ist nicht zu erkennen.
Bei aller Kritik sehen wir aber auch Chancen, die wir im Interesse
der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten nutzen wollen. Dazu 
gehört die Möglichkeit, die Bindung der vertragsärztlichen Vergütung 
an die Grundlohnsumme zu lösen. Zwar wird die Budgetierung nicht 
vollständig aufgehoben und die finanzielle Unterdeckung ärztlicher 
Leistungen aus der Vergangenheit nicht behoben, aber aus dem 
Budgetdeckel ist ein Budgetsieb geworden. Damit ist die Chance groß, 
dass ab 2009 die Ärzte ein besseres Honorar für ihre Leistungen 
erwarten können. Hinzu kommt, dass das Morbiditätsrisiko auf die 
Krankenkassen übergehen wird.
Die massiven Proteste der ärztlichen Basis und die eindeutige 
Kritik der KBV und der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) haben 
hier offensichtlich zu einem Umdenken in der Politik geführt. Unserem
Ziel nach festen Honoraren sind wir ein gutes Stück näher gekommen.
Der Zeitplan ist sehr eng gesteckt. Dennoch werden wir alles dafür
tun, eine Gebührenordnung in Euro und Cent im Jahr 2009 zu 
realisieren. Das ist unsere Aufgabe, und das ist es auch, was Ärzte 
und Psychotherapeuten von uns erwarten. Gleiches gilt für das 
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz. Die KBV hat schon lange die 
Flexibilisierung der ärztlichen Tätigkeit gefordert. Das Gesetz 
eröffnet hier zahlreiche neue Möglichkeiten und stärkt die 
Niedergelassenen im Wettbewerb mit den Kliniken. Deshalb werden wir 
auch hier rasch an die Umsetzung gehen.
Bewegung hat es auch beim Paragrafen 73b Fünftes Sozialgesetzbuch 
gegeben, also den Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung. Hier 
sollen KBV und KVen künftig als Vertragspartner tätig werden können, 
sofern eine hausärztliche Gruppe ihnen ein entsprechendes Mandat 
erteilt."
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der 147.000 
niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist
der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die
ambulante medizinische Versorgung für 72 Millionen gesetzlich 
Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den 
Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen und anderen 
Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur 
Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen 
Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der 
ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. 
Mehr Informationen unter: www.kbv.de.

Pressekontakt:

Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202
Tanja Riepelmeier, Tel.: 030 / 4005 - 2240
Katleen Decker, Tel.: 030 / 4005 - 2204

Original-Content von: KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell

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