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Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl)

Logopäden wehren sich gegen Hungerlöhne und fordern faire Vergütung ihrer Leistungen

Nürnberg (ots)

"Viele logopädische Praxen kämpfen um ihre Existenz. Die freiberuflich tätigen Logopädinnen und Logopäden wissen nicht, wie sie ihre Praxen auf Dauer erhalten können. Damit ist nicht nur das wirtschaftliche Überleben der Logopäden, sondern auch die Versorgung der Patienten gefährdet." Dies sagte die Präsidentin des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie (dbl), Christiane Hoffschildt, heute anlässlich des 41. dbl-Jahreskongresses vor der Presse in Nürnberg. "Ursache für die kritische Situation sind einerseits die viel zu niedrigen Preise für logopädische Leistungen und andererseits der Trend der gesetzlichen Krankenkassen, erbrachte Therapieleistungen wegen kleiner Formfehler in den ärztlichen Verordnungen nicht zu bezahlen", so Hoffschildt.

Bei den Preisverhandlungen nutzten die Kassen ihre dominante Position aus und verweigern angemessene Preisanpassungen. So liegen die Preise für Logopädie heute inflationsbereinigt niedriger als vor zehn Jahren. "Manche Kassen zahlen 24,02 Euro für eine 45-minütige Einzeltherapie, wobei die notwendige zusätzliche Zeit für die Vor- und Nachbereitung bereits mit abgegolten ist. Auf dieser Basis lässt sich auf Dauer keine Praxis wirtschaftlich halten", so die dbl-Präsidentin.

Erschwert wird die Situation durch die gesetzlich vorgegebene Anbindung der maximalen Preissteigerungen an die Entwicklung der sogenannte Grundlohnsumme. "Hier ist der Gesetzgeber gefordert, diese Vorschrift so lange außer Kraft zu setzen, bis angemessene Preise und insbesondere auch eine Angleichung der Preise in den östlichen Bundesländern an das Westniveau erreicht sind", fordert die dbl-Präsidentin.

Die Patientenversorgung dürfe aber auch nicht durch ungerechtfertigte Rechnungsabsetzungen durch die Gesetzlichen Krankenkassen gefährdet werden. "Immer häufiger wird die Bezahlung bereits erbrachter logopädischer Leistungen von den Kassen verweigert, weil die ärztliche Verordnung kleinere Formfehler aufweist", berichtet die bayerische dbl-Landesverbandsvorsitzende, Lisa Huber. Die Fälle häuften sich bei einigen Kassen und die Begründungen seien teilweise so absurd, dass hier der Eindruck entstehe, es solle auf Kosten der Logopäden Geld eingespart werden. "Der Deutsche Bundesverband für Logopädie hat in einigen Fällen bereits erfolgreich gegen diese Praxis geklagt. Es kann jedoch nicht sein, dass die Bezahlung ärztlich verordneter hochwertiger therapeutischer Leistungen im Einzelfall eingeklagt werden muss", mahnt die dbl-Landesverbandsvorsitzende.

Pressekontakt:

V.i.S.d.P.: Dr. med. Eva Kalbheim (dbl-Geschäftsführerin), Deutscher
Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl). Weitere Informationen:
dbl-Pressereferat, Margarete Feit, Augustinusstr. 11 a, 50226
Frechen, Tel.: 02234/37953-27, Fax: 02234/37953-13, E-Mail:
presse@dbl-ev.de, Internet: www.dbl-Kongress.de. Ab dem 6. Juni
erreichen Sie uns auch in Nürnberg unter 0171/1428030.

Original-Content von: Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl), übermittelt durch news aktuell

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