Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen BDIU
Zahlungsmoral immer besser, aber auch mehr neue Schulden für Konsum - Aktuelle Inkasso-Umfrage: Schnellere Verbraucherinsolvenz mit fataler Signalwirkung - Kritik an Gesetz gegen Zahlungsverzug
Berlin (ots)
Die Zahlungsmoral von Unternehmen und Verbrauchern wird immer besser. In ihrer Halbjahresumfrage berichten 77 Prozent der Inkassounternehmen, dass Rechnungen jetzt genauso gut oder besser als vor sechs Monaten bezahlt werden.
Auch bei den Insolvenzen setzt sich die Entspannung fort. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) erwartet einen Rückgang der Unternehmenszusammenbrüche auf rund 25.000 in diesem Jahr (2013: 25.995).
Trotzdem beobachten die Inkassounternehmen auch jetzt stockende Zahlungsprozesse bei Firmen im Verbrauchergeschäft. So berichten 41 Prozent in der Umfrage, dass Kunden von Onlinehändlern ihre Rechnungen schlecht begleichen. Weiterhin haben viele Vermieter Schwierigkeiten mit der Zahlungsbereitschaft ihrer Mieter (41 Prozent der Inkassounternehmen melden das), und auch Energieversorger (40 Prozent), der Versandhandel (38 Prozent) sowie die Dienstleistungsbranche allgemein (38 Prozent) klagen über Kunden mit einem schlechten Zahlungsverhalten.
Hauptgrund, warum private Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, ist Überschuldung. 79 Prozent der BDIU-Unternehmen sagen das.
Schnellere Entschuldung sorgt für Kritik
Umso mehr richtet sich daher der Blick auf den 1. Juli 2014. Denn ab diesem Datum haben zahlungsunfähige Verbraucher die Möglichkeit, innerhalb von nur noch drei Jahren durch ein Gericht von ihren Schulden befreit zu werden.
Bislang geht das frühestens nach sechs Jahren.
"Viele Verbraucher verstehen das als ein Signal, dass sie sich leichter ihrer Zahlungsverpflichtungen entledigen könnten", so Wolfgang Spitz, Präsident des BDIU. "Das dürfte sich für die Gläubiger allerdings als ganz fatal erweisen."
Viele Überschuldete warteten laut BDIU mit einem Insolvenzantrag auf die neue Rechtslage. Unter anderem deswegen gingen die Verbraucherinsolvenzen in diesem Jahr auf 90.000 Fälle zurück, etwa 1.200 weniger als 2013. Bereits letztes Jahr sank deren Zahl gegenüber dem Vorjahr um 6,6 Prozent auf 91.200.
2015 seien aber wieder bis zu 100.000 Fälle zu erwarten.
Denn trotz der sich erholenden Wirtschaft und der zurückgehenden Arbeitslosigkeit gibt es weiterhin einen hohen Sockel überschuldeter Verbraucher. Fast jeder zehnte Erwachsene ist betroffen.
Junge Menschen seien besonders gefährdet. Ihr Zahlungsverhalten monieren die Gläubigervertreter schon seit Längerem. 50 Prozent der Inkassounternehmen melden im ersten Halbjahr 2014, dass das Zahlungsverhalten junger Erwachsener zwischen 18 und 24 Jahren schlechter ist als das von Verbrauchern jenseits der 25 Jahre.
Vor allem sind es Konsumschulden, von denen die Inkassounternehmen berichten.
Häufigste Gläubiger junger Verbraucher sind Telekommunikationsunternehmen, wie 94 Prozent der Inkassounternehmen melden (für über 25-jährige Schuldner machen 68 Prozent der BDIU-Mitglieder diese Angabe). Weitere typische Gläubiger junger Schuldner sind laut der Umfrage Onlinehändler (83 Prozent der Inkassodienstleister bestätigen das). Dagegen sind die häufigsten Gläubiger der über 25-jährigen Schuldner Banken und Kreditinstitute (87 Prozent der Inkassounternehmen machten eine entsprechende Angabe in der Umfrage) sowie Energieversorger (70 Prozent).
Getragen durch die gute Konjunktur, niedrige Arbeitslosigkeit und attraktiven Zinsen, hält zudem die Konsumlaune der Verbraucher an. Dies geht allerdings einher mit einer höheren Risikoneigung privater Schuldner. Alarmierend dabei ist: 70 Prozent der Inkassounternehmen melden, dass ein unkontrolliertes Konsumverhalten der Grund ist, warum private Schuldner ihre Rechnungen nicht begleichen.
Zahlungsverzug: Neues Gesetz könnte Gläubiger schlechter stellen
Das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, das die Bundesregierung jetzt vorgelegt hat, erntet Kritik vonseiten der Inkassobranche. Zwar sollen Gläubiger Geschäftskunden bei Verzug künftig pauschal 40 Euro in Rechnung stellen können. Allerdings sollen diese 40 Euro auf den gesamten Verzugsschaden angerechnet werden - insbesondere auch auf anfallende Kosten für Inkassounternehmen oder Anwälte.
"Das Gesetz hat zum Ziel, Gläubiger zu unterstützen und ist im Prinzip zu begrüßen", so Spitz. "Die Pauschalanrechnung allerdings ist schädlich. Die Bundesregierung hat bei der Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie ausdrücklich einen Gestaltungsspielraum zur Verfügung gestellt bekommen. Den sollte sie im Sinne der Gläubiger nutzen und zudem ähnliche Regelungen auch für Verbrauchergeschäfte einführen. So ließe sich Zahlungsverzug noch besser bekämpfen."
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