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Christoffel-Blindenmission: Wichtiger Meilenstein - Erste UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen verabschiedet

Bensheim/Potsdam (ots)

Der 13. Dezember 2006 war für Menschen,
die mit einer Behinderung leben müssen, ein wichtiger Meilenstein: An
diesem Tag hat die UN-Generalversammlung die Konvention für die 
Rechte von Menschen, die blind, gehörlos, körper- oder geistig 
behindert sind, verabschiedet. Sie stellt das erste internationale 
rechtsverbindliche Dokument dar, das die Menschenrechte dieser 
weltweit mehr als 600 Millionen Menschen umfassend festschreibt und 
ihre Lebensqualität entscheidend verbessern soll. Bisherige Dokumente
hatten nur Empfehlungscharakter.
"Die UN-Konvention versteht die Belange behinderter Menschen als 
Menschenrechtsthematik. Mit diesem Dokument wird endlich gefordert, 
dass Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen
gleichberechtigt behandelt werden müssen", erklärte Martin Georgi, 
Direktor der Christoffel-Blindenmission (CBM), "und das nicht nur in 
den sogenannten entwickelten Staaten, sondern auch in den armen 
Ländern des Südens."
Denn dort leben die allermeisten Menschen mit Behinderungen. 
Siebzig bis achtzig Prozent von ihnen zählen zu den Ärmsten der 
Armen, denn Armut und Behinderung, das ist ein Teufelskreis. Die 
Liste der möglichen Ursachen ist lang: Mangel- und Unterernährung, 
Krankheiten, unzureichende Gesundheitsversorgung, fehlendes bzw. 
unsauberes Wasser, schlechte Wohnverhältnisse, Unfälle und nicht 
zuletzt fehlende Information und Aufklärung. Ziel der Konvention ist 
es auch, ihre Lebensqualität zu erhöhen. Behinderten Jugendlichen 
einen Ausbildungsplatz und später einen Arbeitsplatz zu bieten, ist 
eine entscheidende Voraussetzung dafür.
Aus Sicht einer internationalen Fachorganisation wie der 
Christoffel-Blindenmission, ist daher besonders Artikel 32 über die 
Internationale Zusammenarbeit zu begrüßen. Er besagt, dass 
Entwicklungshilfeprogramme in Zukunft die Bedürfnisse von Menschen 
mit Behinderungen berücksichtigen und zugänglich gestaltet sein 
müssen. Der Artikel war lange umkämpft und blieb nicht zuletzt 
aufgrund der Beharrlichkeit der deutschen Delegation Bestandteil der 
Konvention.
Die UN-Mitgliedsstaaten haben nun bis Ende März Zeit, die 
Konvention zu unterzeichnen. Bis zur endgültigen Ratifizierung können
jedoch noch drei bis fünf weitere Jahre vergehen, da die Länder u.a. 
ihre Gesetze überprüfen und gegebenenfalls korrigieren müssen. Wenn 
20 Länder die Konvention ratifiziert haben, tritt sie in Kraft.

Pressekontakt:

Wolfgang Jochum, CBM-Pressereferent; Nibelungenstraße 124, 64625
Bensheim, Tel.: 06251 131-149, Handy: 0172 6331269

Original-Content von: cbm Christoffel-Blindenmission e.V., übermittelt durch news aktuell

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