Stuttgarter Nachrichten: zu Alkoholverkauf
Stuttgart (ots)
Die Pläne der Landesregierung, nachts an Tankstellen und möglicherweise auch in Supermärkten den Verkauf von Alkohol zu verbieten, sind auf den ersten Blick einleuchtend. Doch wer auf diese Weise den Alkoholkonsum von Minderjährigen eindämmen will, muss sich fragen lassen, warum das Verbot nicht schon ab 22 Uhr oder früher gilt. Denn das sogenannte Vorglühen und Aufwärmen beginnt nicht erst spät in der Nacht. Noch dringender muss geklärt werden, warum Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit unbehelligt trinken können.
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