Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Paketboten-Gesetz
Stuttgart (ots)
Der Bundestag hat nun den Weg frei gemacht für den Schutz von Paketboten vor Ausbeutung. Per Gesetz werden Versandunternehmen verpflichtet, Sozialbeiträge nachzuzahlen, wenn der Subunternehmer es nicht gemacht hat. Das ist ein scharfes Schwert. Im Juristendeutsch heißt dieses Prinzip - gegen das die Arbeitgeberverbände naturgemäß Sturm laufen - Nachunternehmerhaftung. Der erste Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Arbeitsbedingungen stimmen und die Mitarbeiter versichert sind.
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