BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
Abgeltungsteuer und Unternehmensteuerreform unabhängig voneinander umsetzen!
Berlin (ots)
Deutschland braucht eine Unternehmensteuerreform und eine Neuordnung der Besteuerung der Erträge aus Kapitalanlagen. Dies fordert der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Zu Recht hätten die Regierungsparteien in der Koalitionsvereinbarung beide Reformprojekte als dringende Handlungsfelder identifiziert. BVR-Präsident Dr. Christopher Pleister: "Beide Projekte müssen unabhängig voneinander vorangetrieben werden. Keines der beiden Reformvorhaben darf zu Gunsten des anderen zurückgestellt oder nur halbherzig umgesetzt werden."
Eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftsteuer und bei der Gewerbesteuer durch eine Hinzurechnung der Zinsen, Mieten, Pachten und Leasingrate lehne der BVR, so Pleister, strikt ab. Diese beschränke die Refinanzierung und damit die Investitionsfähigkeit der Unternehmen unangemessen und greife in wirtschaftlich schwierigen Zeiten in die Substanz der Unternehmen ein. Die dringend nötige Abgeltungsteuer auf Einnahmen aus Kapitalanlagen im Privatvermögen jedenfalls rechtfertige einen solchen Schritt nicht. Die Gefahr, dass die Abgeltungsteuer zu einer vermehrten Fremdfinanzierung von Investitionen durch die Unternehmen führe, bestehe nicht. Dies sei im Bereich der Kapitalgesellschaften durch die bestehenden Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung ausgeschlossen. Bei Personenunternehmen machten die vom Bundesfinanzministerium ermittelten Zahlen zur aktuellen Steuerbelastung deutlich, dass es in der Praxis an einem Anreiz für entsprechende Gestaltungen fehlt. Hinzu kämen die bei der Refinanzierung aufgrund von Basel II steigenden Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung der Unternehmen, die einen Ersatz der Eigenfinanzierung durch Fremdfinanzierung ausschließen.
Als völlig unakzeptabel bezeichnet Pleister es, wenn sachfremde Erwägungen dazu führen, von einer Abgeltungsteuer Abstand zu nehmen: "Wir können auf die Abgeltungssteuer nicht verzichten. Nur eine moderate und bürgerfreundliche Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden und private Veräußerungsgewinne bietet die Chance, bislang nicht besteuerte in- und ausländische Kapitalanlagen wieder der deutschen Besteuerung zuzuführen und so das Steueraufkommen in diesem Bereich auf Dauer zu erhöhen." Der Erfolg der Abgeltungsteuer hänge dabei entscheidend von deren Ausgestaltung ab. Nur ein Steuersatz, der möglichst nah am Eingangssteuersatz liege, führe zu einer durchgreifenden Steuervereinfachung für Bürger und Finanzverwaltung und mache aufwändige Kontrollmaßnahmen und Bescheinigungspflichten hinfällig.
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