SBK - Siemens-Betriebskrankenkasse
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bestätigt Linie der Siemens-Betriebskrankenkasse
Unterhuber: Satzung der SBK ist bereits europatauglich
München (ots)
In der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), wonach Versicherte von ihren Krankenkassen auch dann Leistungen erstattet bekommen, wenn diese im EU-Ausland in Anspruch genommen wurden, sieht der Vorstandvorsitzende der SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse), Dr. Hans Unterhuber, eine Bestätigung für die Politik der SBK. "Wir haben uns bereits seit Jahren dafür eingesetzt, dass Beschäftigte wie auch Privatpersonen bei einem beruflichen oder privaten Aufenthalt in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen können, die dann nach den Regeln des Heimatlandes von der Krankenkasse erstattet werden."
Dazu habe die SBK bereits ihre Satzung "europatauglich" angepasst. Danach sollen sich die Versicherten im Rahmen der Kostenerstattung bei allen Leistungsanbietern in der Europäischen Union medizinisch versorgen lassen können.
Der Anspruch auf Erstattung besteht in der Höhe der Vergütung, die in Deutschland im Rahmen der Sachleistung bezahlt würde, jedoch nur in Höhe der tatsächlichen Kosten. Außerdem gibt es einen Abschlag von fünf Prozent - mindestens 3 und höchstens 28 EUR mit dem die höheren Verwaltungskosten und die fehlenden Wirtschaftlichkeitsprüfungen abgegolten werden.
Auf diesen Vorstoß haben die deutschen Behörden aber lediglich mit einer teilweisen Liberalisierung reagiert: So können nur die Versicherten auch EU-Leistungen abrechnen, die in Deutschland freiwillig versichert sind und auch im Inland das Recht auf Kostenerstattung haben. Pflichtversicherte sind so gut wie ausgeschlossen.
Dagegen klagt die SBK derzeit vor deutschen Sozialgerichten: Sie will die Kostenerstattung auch für Pflichtversicherte erreichen. "Der Gesetzgeber sowie die Behörden in Deutschland werden durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs jetzt gezwungen, die inländischen Vorschriften 'europatauglich' zu machen, so wie es die SBK bereits seit Jahren gefordert hat," betonte Unterhuber. "Da sich immer mehr Menschen beruflich und privat, auch für längere Zeiträume, in anderen Ländern Europas aufhalten, ist es zwingend hier zu einer angemessenen Regelung kommt."
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