Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
ots.Audio: Spareinlagen mit dem neuen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG-neu) bald noch sicherer / Interview mit Dr. Stephan Rabe, Geschäftsführer des VÖB-Einlagensicherungsfonds
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Berlin (ots)
Mit dem neuen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG-neu) sollen die Spareinlagen der Bankkunden noch sicherer werden. Das Gesetz tritt am 30. Juni dieses Jahres und teilweise zum 31. Dezember 2010 in Kraft. Welche Änderungen sich daraus für die Bankkunden ergeben und ob ihre Spareinlagen trotz Finanzmarktkrise sicher sind - dazu unsere Reporterin, Katrin Müller, im Gespräch mit Stephan Rabe, dem Geschäftsführer des Einlagensicherungsfonds und der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands.
1. In Deutschland gilt ab Ende Juni das neue Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG-neu). Was ändert sich dann für die Bankkunden? O-Ton 1 (12 Sek.): "Für die Bankkunden ändert sich vor allem, dass die bisherige Mindestdeckung, das heißt, die Garantiesumme von 20.000 Euro auf dann 50.000 Euro angehoben wird. Zudem entfällt der bisherige Selbstbehalt in Höhe von zehn Prozent."
2. Sind die Einlagen bei deutschen Banken auch in Zeiten der Finanzmarktkrise sicher? O-Ton 2 (20 Sek.): "Die Einlagen bei deutschen Banken waren immer absolut sicher. Das zeigt sich auch darin, dass bisher kein einziger Kunde einen Cent seiner Einlagen verloren hat. Allerdings ist es so, dass die Bundesregierung im Herbst letzten Jahres eine Garantie für alle Spareinlagen ausgesprochen hat. Insofern kann man sogar sagen, dass die Einlagen jetzt sogar noch sicherer sind."
3. Für wen gilt im Schadensfall ein Entschädigungsanspruch, und welche Einlagen werden dabei berücksichtigt? O-Ton 3 (15 Sek.): "Der Entschädigungsanspruch gilt für alle Privatkunden, Personengesellschaften und kleinen Kapitalgesellschaften. Geschützt sind sämtliche Einlagenarten, das heißt, Sicht-, Termin- und Spareinlagen, einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe."
4. Ihr Verband hat ja auch einen Einlagensicherungsfonds - welche Funktion hat er? O-Ton 4 (25 Sek.): "Der Einlagensicherungsfonds ist eine freiwillige Einrichtung des Verbandes. Er kommt dann zum tragen, wenn der gesetzliche Anspruch, das heißt, die 50.000 Euro Garantieleistung erfüllt sind, und darüber hinaus noch Ansprüche des Kunden offen stehen. Wenn ein Kunde zum Beispiel Einlagen hat in Höhe von 60.000 Euro, dann würde der Einlagensicherungsfonds für die restlichen 10.000 Euro aufkommen - das alles allerdings auf freiwilliger Basis."
5. Was wäre denn so ein Fall, bei dem dann die Einlagensicherungssysteme greifen würden? O-Ton 5 (17 Sek.): "Ein typischer Fall ist der, dass es die Finanzlage einer Bank nicht erlaubt, Einlagen, das heißt, Gelder von Kunden, zurückzuzahlen. Das ist allerdings ein Fall, den die Bank auch nicht selbst feststellt, sondern die BaFin. Sprich, die Finanzaufsicht stellt diesen Sicherungsfall offiziell fest."
6. Wie wird ein Entschädigungsfall praktisch abgewickelt? O-Ton 6 (16 Sek.): "Zunächst informiert das Entschädigungssystem, also die Entschädigungseinrichtung des Verbandes alle Kunden. Die Kunden machen dann ihre Ansprüche ganz konkret geltend. Diese Ansprüche werden geprüft, und dann folgt die Auszahlung."
7. Wenn Kunden zu der Sicherheit ihrer Bankeinlagen weitere Fragen haben, an wen können Sie sich dann wenden? O-Ton 7 (13 Sek.): "Sie wenden sich am besten erst einmal an ihre Bank. Darüber hinaus steht ihnen auch der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands sehr gern für alle Fragen zur Verfügung. Am besten schauen sie dann im Internet nach, unter www.voeb.de."
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